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Das
Antragsverfahren, das jeder der eine psychotherapeutische
Behandlung von (s)einer Krankenkasse bezahlt haben möchte
durchlaufen muss, hört sich im folgenden sicher etwas
kompliziert an, ist jedoch in der Praxis für euch selber
eher eine Formalie, da sich das Hauptgeschehen zwischen
dem behandelnden Therapeuten und der Krankenkasse abspielt.
Lasst euch also bitte nicht dadurch verschrecken, dass
sich die folgenden Ausführungen sehr bürokratisch anhören.
Da ich einige Male gefragt wurde, wie sich dieses Verfahren
gestaltet möchte ich euch an dieser Stelle das, was
ich zu dem Weg und den Gang, den euer Antrag auf Bewilligung
einer Psychotherapie durchläuft, weiß - hoffentlich
verständlich- skizzieren.
Gewisse
Leistungen der Krankenkasse sind so genannte "Regelleistungen",
das heißt es sind Leistungen direkt von der Krankenkasse
oder von Ärzten, die die Kassen ohne Ausnahme im Rahmen
der Gesundheits(vor)sorge zu tragen haben. Der Inhalt
dieser Leistungen ist unter anderem im fünften
Band des Sozialgesetzbuches (SGB
V) geregelt. Weiter gibt es immer mehr Leistungen,
die im Laufe der Zeit aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen
herausgenommen wurden und die somit in der Regel (auch
hier gibt es Ausnahmen) als so genannte "individuelle
Gesundheitsleistungen" von den Patienten, die diese
Leistungen in Anspruch nehmen wollen, selbst zu zahlen
sind, also nicht mehr unter die "Regelleistungen" fallen.
Schließlich gibt es Leistungen, die eine Krankenkasse
nur unter bestimmten Voraussetzungen gewähren muss,
für die in einem Antragsverfahren geprüft wird, ob sie
dem Versicherten zustehen und ob diese geeignet und
erforderlich sind, um auf das seelische und körperliche
Wohlbefinden und die Gesundheit des Versicherten positiv
einzuwirken. Unter diese Leistungen fällt in der Regel
die Psychotherapie.
Eine Psychotherapie gehört somit nicht zu den "Regelleistungen"
der Krankenkassen, sondern wird nur auf Antrag des Patienten
gewährt, wenn ein unabhängiger Gutachter dieses befürwortet.
Des weiteren muss beachtet werden, dass die Kassen dann
grundsätzlich (zur Ausnahme im folgenden Text mehr)
nur ein zugelassenes Therapieverfahren bei einem von
der kassenärztlichen
Vereinigung (jedes Bundesland hat seine eigene kassenärztliche
Vereinigung KV) zugelassenen Therapeuten übernehmen.
Dies gilt für die gesetzlichen Krankenkassen ebenso,
wie für die meisten privaten Krankenversicherungen und
die Beihilfeeinrichtungen.
Nicht jeder Psychotherapeut und auch nicht jede Art
der Psychotherapie wird somit von den Krankenkassen
übernommen, was sicherlich Vor-, wie auch Nachteile
hat. Da nur die Bezeichnung des "psychologischen
Psychotherapeuten" und nicht der allgemeine Begriff
"Psychotherapeut" gesetzlich geschützt
ist und die Therapeuten, um zugelassen zu werden gewisse
Voraussetzungen erfüllen müssen, kann diese
Regelung der Krankenkassen sicher auch zu einer art
Qualitätssicherung führen. Solltet ihr einen
Therapeuten gefunden haben, zu dem ihr Vertauen habt,
der jedoch keine Kassenzulassung besitzt, müsst ihr
den Umweg über einen zugelassenen "ärztlichen Therapeuten"
gehen und euch von diesem ein Gutachten erstellen lassen,
warum gerade diese Therapie bei diesem Therapeuten für
euch dringend notwendig und sinnvoll ist. Dieses gilt
auch, wenn ihr in eurem erreichbaren Umfeld keinen zugelassenen
Therapeuten findet, bei dem ihr in einer zumutbaren
Wartezeit, einen Therapieplatz bekommen könnt.
Für diese Fälle haben die Gerichte die Möglichkeit
der Finanzierung über so genannte Kostenerstattung (kostenerstattungsverfahren)
durch die Krankenkassen eingeräumt. Falls ihr also keinen
kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten finden
könnt, der euch -wie gesagt- mit zumutbarer Wartezeit
und in annehmbarer Entfernung zu eurem Wohnort behandeln
kann, so ist eure Krankenkasse verpflichtet, euch die
Psychotherapie bei einem Diplom-Psychologen - auch wenn
dieser nicht in der kassenärztlichen Versorgung tätig
ist - zu ermöglichen. Damit eure Kasse die anfallenden
Kosten erstattet bzw. erstatten kann, müsst ihr also
ebenfalls einen ärztlichen Psychotherapeuten aufsuchen
und euc von ihm eine Notwendigkeitsbescheinigung einholen.
Dieser klärt bei diesem Gespräch in der Regel dann auch
ab, ob nicht eine körperliche Ursache als Grund für
ihre psychischen Probleme in Frage kommen könnte, sodass
dieses oft mit einer körperlichen Untersuchung
verbunden sein kann, die aber grundsätzlich auch
der hausarzt vornehmen kann. "Kostenerstattung"
heißt dann in diesem Fall, dass ihr von eurem Psychologen
eine Rechnung über die Kosten der Therapiesitzungen
bekommt und diese dann bei der Kasse einreicht, bzw.
die Kosten von der Kasse erstattet werden.
Was
ist nun der Unterschied zwischen einem "ärztlichen"
und einem "psychologischen" Psychotherapeuten?
Den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" darf nur
führen, wer als Diplom-Psychologe ein Hochschulstudium
der Psychologie abgeschlossen hat und die staatliche
Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation
durch die Approbation besitzt. Außer diesen Psychologen
dürfen sich Ärzte als "Psychotherapeut" bezeichnen,
wenn sie nach dem Medizinstudium eine psychotherapeutische
Zusatzausbildung absolviert haben, die so genannten
"ärztlichen Therapeuten". Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
kann die Grundausbildung auch in einem Studium der Pädagogik
oder Sozialpädagogik bestehen.
Derzeit sind die tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie, die analytische
Psychotherapie und die Verhaltenstherapie
Leistungen der Krankenkassen, was bedeutet, dass diese
Therapieformen von den Kassen bezahlt werden, sofern
die Therapie in dem gleich noch zu erklärenden Antragsverfahren
bewilligt wird und der Therapeut -wie gesagt- bei der
kassenärztlichen Vereinigung seines Bundeslandes zugelassen
ist.
Ist
also der Psychotherapeut und das psychotherapeutische
Verfahren zugelassen und besteht eine Indikation für
die Psychotherapie, wird diese von den gesetzlichen,
wie auch von den privaten Krankenkassen -in einem gewissen
und durchaus flexiblen Umfang- gezahlt und zwar zu 100
%. Zusätzliche Verfahren, die nicht im Leistungskatalog
enthalten sind, werden nur auf Wunsch des Patienten
durchgeführt und müssen dann -in der Regel- privat bezahlt
werden. Ob das dann erforderlich ist, müsst ihr dann
mit eurem Therapeuten besprechen und für euch entscheiden,
aber ich denke, dass das in der Regel nicht der Fall
sein wird.
Die Abrechnung erfolgt dann direkt über die Krankenkassenkarte
bzw. die Krankenkasse und zwar nach dem so genannten
"EBM", dem einheitlicher Bewertungsmassstab für ärztliche
Leistungen. Eventuelle Medikamentenkosten werden wie
bei anderen ärztlichen Verordnungen von den Krankenkassen
abzüglich des gesetzlichen Eigenleistung voll erstattet
(Kassenrezept).
Auch die meisten privaten Krankenkassen übernehmen -wie
gesagt- die Kosten bis zu einer festgelegten Stundenzahl
ebenfalls zu 100%, darüber hinaus manchmal anteilig
noch einen Zuschuss zu weiteren Sitzungen. Die Versicherungsbedingungen
variieren allerdings von Versicherung zu Versicherung
sehr stark. Welche für euch gelten erfragt ihr dann
am besten über eure Krankenkasse.
Beamte sind in der Regel "beihilfeberechtigt", d.h.
die Beihilfe zahlt einen Teil -meistens ca. 50%- und
die Krankenkasse übernimmt dann den Restbetrag. Auch
hier wird in der Regel eine Therapie zu 100% übernommen,
sofern die Voraussetzungen vorliegen. Jedoch müssen
hier die Beihilfestelle wie auch die Krankenkasse dem
Antrag auf Psychotherapie zustimmen, was in der Paxis
jedoch auch mehr eine Formalie ist, als ein großes
Problem. Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind,
gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Dort
ist einheitlich geregelt, dass -wie bei den gesetzlichen
Krankenkassen- eine Kostenübernahme für die Verfahren
der Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie und Psychoanalyse besteht. Falls mehr
als 10 Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss
ein entsprechend Antrag bei der Beihilfestelle vorab
gestellt werden. Die private Krankenversicherung des
Beihilfeberechtigten schließt sich dann in der Regel
dem Bescheid der Beihilfestelle entsprechend an. Die
Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach
der "Gebührenordnung für Ärzte" und der "Gebührenordnung
für Psychotherapeuten".
Zuallerletzt kann natürlich jeder, der die finanziellen
Möglichkeiten hat, eine Therapie auch selber finanzieren.
Dann seid ihr natürlich frei in der Wahl des Therapeuten
und in der dauer der Therapie. Über die Kosten
der einzelnen Stunden müsst ihr dann mit dem Therapeuten,
den ihr euch ausgesucht habt selber sprechen. Nur soviel:
auch hierfür gibt es Richtlinien. Manche Therapeuten
vereinbaren zu Beginn der Therapie ein so genanntes
Ausfallhonorar, das meist etwa ihrem Stundensatz entspricht.
Dieses berechtigt den Therapeuten dann, wenn ihr mehreremale
unendschuldigt Thermine nicht wahrnehmt, von euch einen
gewissen Betrag zu verlangen. Dieses wurde notwendig,
weil oft ohne vorherige Nachricht Termine nicht wahrgenommen
wurden und dal ein Therapeut nur Stunden mit der Krankenkasse
/ der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen kann, die
auch tatsächlich abgehalten wurden, entsteht ihm somit
ein Verdienstausfall. Inwiefern das dann im einzelfall
rechtlich einwandfrei ist, müsst ihr dann gegebenenfalls
bei der Kasse erfragen. Grundsätzlich denke ich,
dass die Therapeuten das auch nicht ausnutzen und auch
nicht bei erklärbaren oder einmaligen Fortbleiben
einfordern, doch kann ich schon verstehen, dass dieses
notwendig sein kann, denn wenn jeder Klient einfach
wegbleibt, wenn er/sie keine Lust hat, ist nicht nur
die Therapie und das Vertrauen irgendwie hinfällig;
sondern auch die Zeit des Therapeuten, die andere gerne
hätten, verloren.
Der
Gang des Antragsverfahrens
Das
besherige Fazit ist: Die Krankenkassen zahlen in der
Regel eine zugelassene Therapieform bei einem zugelassenen
Therapeuten zu 100 %, wenn (und num kommen wir zum Antragsverfahren)
eine Indikation für eine Psychotherapie gestellt
wird. Ob diese Indikation besteht und in welchem Rahmen
die Therapie dann gewährt wird ist wesentlicher
Inhalt des Antragsverfahrens bei der Krankenkasse.
Zunächst müsst ihr euch einen Therapeuten wählen von
dem ihr denkt, dass er für euch in Frage kommt. Ob für
euch eine Therapie wichtig und sinnvoll ist und ob der
Therapeut für euch der richtige ist möchte ich an dieser
Stelle nicht vertiefen, weil ich das auch einfach nicht
beurteilen kann. Ich denke manche schaffen es ohne Therapie,
manche -wie auch ich- vielleicht eher nicht; manche
haben Glück und geraten bei dem ersten Therapeuten an
einen Menschen, zu dem sie vertrauen finden und andere
haben es nicht und müssen dann mehrer Therapeuten aufsuchen,
um einen geeigneten zu finden. Ich denke, dass kann
nur jeder für sich, mit sich und mit dem Therapeuten
entscheiden. Doch möchte ich euch Mut machen, euch gut
umzusehen und dann, wenn ihr das Gefühl habt, dass ihr
mit dem Therapeut nicht zurecht kommt, es dort ansprecht
und im Zweifel, wenn die Situation nicht zu entschärfen
ist, einen anderen aufsucht. Es geht um euch und ich
denke kein Therapeut ist euch böse, wenn ihr mit ihr/ihm
nicht zurecht kommt oder aus irgendeinem Grunde kein
Vertrauen aufbauen könnt, möglicherweise beruht
das dann auch auf Gegenseitigkeit und einfach an rein
menschlichen Komunikationshindernissen.
Auf der Suche nach einem Therapeuten würde ich euch
vielleicht noch raten, erst einmal diejenigen in die
engere Wahl zu nehmen, die zugelassen sind, die eure
Kasse also auch bezahlen würde und dann vielleicht zu
gucken, ob der/die Therapeut/in mit eurem Thema vertraut
ist, denn ich denke, das kann manches leichter machen.
Ich glaube aber, dass letzteres nicht Voraussetzung
ist, denn ich -zum Beispiel- bin an eine ganz tolle
Therapeutin geraten, die bis dahin mit dieser Thematik
beruflich noch nicht viel zu tun hatte und hätte
es nicht besser trefen können, weil ich mir ihr
( und -ich denke- sie mit mir) einfach klar komme. Das
vielleicht nur mal so.
Solltet ihr -wie bereits erwähnt- einen Therapeuten
gefunden haben dem ihr vertrauen könnt, der aber
keine Kassenzulassung hat, müsst ihr den Umweg über
einen zugelassenen ärztlichen Therapeuten; das auch
dann, wenn kein zugelassener Therapeut in erreichbarer
Umgebung Kapazität für eine Therapie hat.
Es gibt grundsätzlich natürlich verschiedene Möglichkeiten
sich auf die Suche nach einem Therapeuten zu begeben.
Vielleicht kennt ihr jemanden persönlich, der euch aus
eigener Erfahrung einen Therapeuten empfehlen kann,
oder ihr könntet euren Hausarzt fragen, ob er euch jemanden
empfehelen würde. Ansonsten könnt ihr zum Beispiel auch
in den Gelben Seiten unter der Rubrik "Psychotherapie"
nachschauen, bei Beratungsstellen nachfragen und im
weiteren kann auch die Krankenkasse selber ein geeigneter
Ansprechpartner sein, denn diese gibt in der Regel einem
Versicherten auf Anfrage eine Liste der Therapeuten
heraus, die von der Kasse bezahlt werden. Schließlich
gibt es den Psychotherapie-Informationsdienst der Deutschen
Gesellschaft Psychologie. Dieser führt ein bundesweites
Psychotherapeutenverzeichnis, das auch spezielle Informationen
über Praxis und Therapiemethoden enthält: also welche
Therapeuten mit welchen Methoden arbeiten oder wer auf
bestimmte Themen oder "Störungen" spezialisiert sind;
wer fremdsprachliche Therapie anbietet oder auch, ob
die Praxis für Behinderte leicht zu erreichen ist. Dieser
Informationsdienst kann von jedem Interessenten kostenlos
in Anspruch genommen werden und ist unter der Telefonnummer
0228/74 66 99 zu erreichen.
In der Regel stehen euch -je nach Krankenkasse- ca.
5-8 so genannte "probatorische" Probesitzungen
zu, die die Kasse so -ohne Antrag- bezahlt und in der
ihr schauen könnt, ob der Therapeut und die Therapie
für euch die richtige ist und in der ihr erstmal die
Möglichkeit bekommt zu erahnen, was für euch Inhalt
der Therapie sein kann oder wird, wo das alles hinführt
und wie die Therapie dann abläuft. Wenn ihr nach den
Sitzungen merkt, dass der Therapeut nichts für
euch ist, so habt ihr bei einem zweiten Versuch selbstverständlich
wieder diese "freien" Probesitzungen, nur
wird die Kasse das natürlich auch nicht unendliche
Zeit mitmachen, irgendwann muss man schon versuchen
mit einem Therapeuten auf einen Nenner zu kommen, denn
das Kommunikationsproblem liegt dann vielleicht auch
nicht immer nur bei dem Psychologen :o).
Nach diesen Sitzungen müsst ihr, bzw. der Therapeut
den Antrag bei der Kasse einreichen.
Zur Beantragung einer Psychotherapie stellt der Therapeut
nach einem von den Kassen vorgegebenen Schema ein Gutachten
mit der Bezeichnung "Bericht an den Gutachter", in dem
die Symptomatik, die ausführliche Lebensgeschichte,
Hinweise auf körperliche und psychische Vorerkrankungen
und die vorläufige Diagnose angegeben werden. Es folgt
dann noch ein Behandlungsplan mit Angabe der benötigten
Stundenanzahl und letztlich die Prognose, also ein Hinweis
darauf, ob der Therapeut eine Therapie bei dem Pat.
Für vielversprechend hält. Dieser Bericht wird in einem
verschlossenen Umschlag und in anonymisierter Form -
ohne Namensnennung - mit einem Zahlenkürzel zur Identifikation
versehen und durch die Krankenversicherung an einen
Gutachter geschickt. Die Inhalte des Berichtes bekommt
ausschließlich der Gutachter zu Gesicht, niemand sonst
kann oder darf darin Einblick nehmen, nicht einmal der
Patient, um den es geht. Zur Erstellung der ausführlichen
Lebensgeschichte ist es oft erforderlich, dass vom Patientenein
biografischer Fragebogen ausgefüllt werden muss, der
dem Therapeuten die Erstellung des Gutachtens ermöglicht.
Es kann sein, dass ihr bei eurer Kasse zusätzlich auch
noch ein Antragsformular holen müsst, mit dem ihr selber,
mit eurer Unterschrift, die Therapie beantragt. Dieses
wird dann alles zusammen von eurem Therapeuten eingereicht
werden. Der unabhängige Gutachter wird sich dann mit
eurem Antrag befassen und dann eine Therapie mit einer
gewissen Stundenzahl befürworten oder nicht. Sollten
weitere Sitzungen benötigt werden, müssen diese beim
Versicherungsträger separat und neu beantragt werden,
wobei euch dann aber auch sicherlich eurer Therapeut
behilflich ist bzw. dieses für euch übernimmt.
Das
alles hört sich nun wahnsinnig kompliziert an, jedoch
ist es in der Praxis wirklich eine Formalie, zumindest
der Verlauf des Antrages.
die grundsätzliche Frage, ob euch eine Therapie
bewilligt wird (oder gegebenenfalls auch noch weiter
Stunden, die über das erst bewilligte Pensum hinausreichen,)
ist für euch natürlich keine Formalie, sondern
sicher ganz unsagbar existentiell. Grundsätzlich denke
ich jedoch, dass ein Mensch, der Missbrauch und Misshandlung
erlebt hat eine Therapie nicht verwehrt werden wird,
wie lange und in welchem Umfang ist dann natürlich sehr
individuell und hängt sicher auch ein wenig von euch
selber und eurem Therapeuten ab. Wenn ihr nicht gleich
einen Therapieplatz bekommt und euch nicht mehr zu helfen
wisst, dann möchte ich euch jedoch ganz fest raten
und bitten euch im Notfall wirklich an Freunde, eine
Kriseneinrichtung, eine Beratungsstelle, eine Selbsthilfegruppe,
eine psychiatrische Notfallambulanz, eine Psychiatrie,
einen Seelsorger, euren Hausarzt oder sonstige Einrichtungen
zu wenden und euch Hilfe zu holen, denn so auswegslos
es in diesen Momenten auch scheint, es gibt immer irgendwo
Licht und das auch dann, wenn es nur ganz schwach ist.
Drauf zugehen müsst ihr nur selber, ganz allein,
aus eigener Kraft und das auch dann, wenn ihr euch selber
nicht in die Dunkelheit befördert habt.
Ich persönlich wünsche euch für diesen Weg alles gute,
viel Kraft und hoffe, dass ihr die Hilfe findet und
bekommt, die ihr braucht, um mit euren Erfahrungen Leben
zu lernen, um diese zu verarbeiten.
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