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10.Grundsätzliches zum Antragsverfahren einer Psychotherapie zurück zur Übersicht

Das Antragsverfahren, das jeder der eine psychotherapeutische Behandlung von (s)einer Krankenkasse bezahlt haben möchte durchlaufen muss, hört sich im folgenden sicher etwas kompliziert an, ist jedoch in der Praxis für euch selber eher eine Formalie, da sich das Hauptgeschehen zwischen dem behandelnden Therapeuten und der Krankenkasse abspielt. Lasst euch also bitte nicht dadurch verschrecken, dass sich die folgenden Ausführungen sehr bürokratisch anhören. Da ich einige Male gefragt wurde, wie sich dieses Verfahren gestaltet möchte ich euch an dieser Stelle das, was ich zu dem Weg und den Gang, den euer Antrag auf Bewilligung einer Psychotherapie durchläuft, weiß - hoffentlich verständlich- skizzieren.

Gewisse Leistungen der Krankenkasse sind so genannte "Regelleistungen", das heißt es sind Leistungen direkt von der Krankenkasse oder von Ärzten, die die Kassen ohne Ausnahme im Rahmen der Gesundheits(vor)sorge zu tragen haben. Der Inhalt dieser Leistungen ist unter anderem im fünften Band des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Weiter gibt es immer mehr Leistungen, die im Laufe der Zeit aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen herausgenommen wurden und die somit in der Regel (auch hier gibt es Ausnahmen) als so genannte "individuelle Gesundheitsleistungen" von den Patienten, die diese Leistungen in Anspruch nehmen wollen, selbst zu zahlen sind, also nicht mehr unter die "Regelleistungen" fallen. Schließlich gibt es Leistungen, die eine Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen gewähren muss, für die in einem Antragsverfahren geprüft wird, ob sie dem Versicherten zustehen und ob diese geeignet und erforderlich sind, um auf das seelische und körperliche Wohlbefinden und die Gesundheit des Versicherten positiv einzuwirken. Unter diese Leistungen fällt in der Regel die Psychotherapie.
Eine Psychotherapie gehört somit nicht zu den "Regelleistungen" der Krankenkassen, sondern wird nur auf Antrag des Patienten gewährt, wenn ein unabhängiger Gutachter dieses befürwortet. Des weiteren muss beachtet werden, dass die Kassen dann grundsätzlich (zur Ausnahme im folgenden Text mehr) nur ein zugelassenes Therapieverfahren bei einem von der kassenärztlichen Vereinigung (jedes Bundesland hat seine eigene kassenärztliche Vereinigung KV) zugelassenen Therapeuten übernehmen. Dies gilt für die gesetzlichen Krankenkassen ebenso, wie für die meisten privaten Krankenversicherungen und die Beihilfeeinrichtungen.
Nicht jeder Psychotherapeut und auch nicht jede Art der Psychotherapie wird somit von den Krankenkassen übernommen, was sicherlich Vor-, wie auch Nachteile hat. Da nur die Bezeichnung des "psychologischen Psychotherapeuten" und nicht der allgemeine Begriff "Psychotherapeut" gesetzlich geschützt ist und die Therapeuten, um zugelassen zu werden gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen, kann diese Regelung der Krankenkassen sicher auch zu einer art Qualitätssicherung führen. Solltet ihr einen Therapeuten gefunden haben, zu dem ihr Vertauen habt, der jedoch keine Kassenzulassung besitzt, müsst ihr den Umweg über einen zugelassenen "ärztlichen Therapeuten" gehen und euch von diesem ein Gutachten erstellen lassen, warum gerade diese Therapie bei diesem Therapeuten für euch dringend notwendig und sinnvoll ist. Dieses gilt auch, wenn ihr in eurem erreichbaren Umfeld keinen zugelassenen Therapeuten findet, bei dem ihr in einer zumutbaren Wartezeit, einen Therapieplatz bekommen könnt. Für diese Fälle haben die Gerichte die Möglichkeit der Finanzierung über so genannte Kostenerstattung (kostenerstattungsverfahren) durch die Krankenkassen eingeräumt. Falls ihr also keinen kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten finden könnt, der euch -wie gesagt- mit zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung zu eurem Wohnort behandeln kann, so ist eure Krankenkasse verpflichtet, euch die Psychotherapie bei einem Diplom-Psychologen - auch wenn dieser nicht in der kassenärztlichen Versorgung tätig ist - zu ermöglichen. Damit eure Kasse die anfallenden Kosten erstattet bzw. erstatten kann, müsst ihr also ebenfalls einen ärztlichen Psychotherapeuten aufsuchen und euc von ihm eine Notwendigkeitsbescheinigung einholen. Dieser klärt bei diesem Gespräch in der Regel dann auch ab, ob nicht eine körperliche Ursache als Grund für ihre psychischen Probleme in Frage kommen könnte, sodass dieses oft mit einer körperlichen Untersuchung verbunden sein kann, die aber grundsätzlich auch der hausarzt vornehmen kann. "Kostenerstattung" heißt dann in diesem Fall, dass ihr von eurem Psychologen eine Rechnung über die Kosten der Therapiesitzungen bekommt und diese dann bei der Kasse einreicht, bzw. die Kosten von der Kasse erstattet werden.

Was ist nun der Unterschied zwischen einem "ärztlichen" und einem "psychologischen" Psychotherapeuten?
Den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" darf nur führen, wer als Diplom-Psychologe ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die staatliche Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die Approbation besitzt. Außer diesen Psychologen dürfen sich Ärzte als "Psychotherapeut" bezeichnen, wenn sie nach dem Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben, die so genannten "ärztlichen Therapeuten". Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten kann die Grundausbildung auch in einem Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik bestehen.
Derzeit sind die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie Leistungen der Krankenkassen, was bedeutet, dass diese Therapieformen von den Kassen bezahlt werden, sofern die Therapie in dem gleich noch zu erklärenden Antragsverfahren bewilligt wird und der Therapeut -wie gesagt- bei der kassenärztlichen Vereinigung seines Bundeslandes zugelassen ist.

Ist also der Psychotherapeut und das psychotherapeutische Verfahren zugelassen und besteht eine Indikation für die Psychotherapie, wird diese von den gesetzlichen, wie auch von den privaten Krankenkassen -in einem gewissen und durchaus flexiblen Umfang- gezahlt und zwar zu 100 %. Zusätzliche Verfahren, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind, werden nur auf Wunsch des Patienten durchgeführt und müssen dann -in der Regel- privat bezahlt werden. Ob das dann erforderlich ist, müsst ihr dann mit eurem Therapeuten besprechen und für euch entscheiden, aber ich denke, dass das in der Regel nicht der Fall sein wird.
Die Abrechnung erfolgt dann direkt über die Krankenkassenkarte bzw. die Krankenkasse und zwar nach dem so genannten "EBM", dem einheitlicher Bewertungsmassstab für ärztliche Leistungen. Eventuelle Medikamentenkosten werden wie bei anderen ärztlichen Verordnungen von den Krankenkassen abzüglich des gesetzlichen Eigenleistung voll erstattet (Kassenrezept).
Auch die meisten privaten Krankenkassen übernehmen -wie gesagt- die Kosten bis zu einer festgelegten Stundenzahl ebenfalls zu 100%, darüber hinaus manchmal anteilig noch einen Zuschuss zu weiteren Sitzungen. Die Versicherungsbedingungen variieren allerdings von Versicherung zu Versicherung sehr stark. Welche für euch gelten erfragt ihr dann am besten über eure Krankenkasse.
Beamte sind in der Regel "beihilfeberechtigt", d.h. die Beihilfe zahlt einen Teil -meistens ca. 50%- und die Krankenkasse übernimmt dann den Restbetrag. Auch hier wird in der Regel eine Therapie zu 100% übernommen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Jedoch müssen hier die Beihilfestelle wie auch die Krankenkasse dem Antrag auf Psychotherapie zustimmen, was in der Paxis jedoch auch mehr eine Formalie ist, als ein großes Problem. Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Dort ist einheitlich geregelt, dass -wie bei den gesetzlichen Krankenkassen- eine Kostenübernahme für die Verfahren der Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse besteht. Falls mehr als 10 Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss ein entsprechend Antrag bei der Beihilfestelle vorab gestellt werden. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann in der Regel dem Bescheid der Beihilfestelle entsprechend an. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der "Gebührenordnung für Ärzte" und der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten".
Zuallerletzt kann natürlich jeder, der die finanziellen Möglichkeiten hat, eine Therapie auch selber finanzieren. Dann seid ihr natürlich frei in der Wahl des Therapeuten und in der dauer der Therapie. Über die Kosten der einzelnen Stunden müsst ihr dann mit dem Therapeuten, den ihr euch ausgesucht habt selber sprechen. Nur soviel: auch hierfür gibt es Richtlinien. Manche Therapeuten vereinbaren zu Beginn der Therapie ein so genanntes Ausfallhonorar, das meist etwa ihrem Stundensatz entspricht. Dieses berechtigt den Therapeuten dann, wenn ihr mehreremale unendschuldigt Thermine nicht wahrnehmt, von euch einen gewissen Betrag zu verlangen. Dieses wurde notwendig, weil oft ohne vorherige Nachricht Termine nicht wahrgenommen wurden und dal ein Therapeut nur Stunden mit der Krankenkasse / der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen kann, die auch tatsächlich abgehalten wurden, entsteht ihm somit ein Verdienstausfall. Inwiefern das dann im einzelfall rechtlich einwandfrei ist, müsst ihr dann gegebenenfalls bei der Kasse erfragen. Grundsätzlich denke ich, dass die Therapeuten das auch nicht ausnutzen und auch nicht bei erklärbaren oder einmaligen Fortbleiben einfordern, doch kann ich schon verstehen, dass dieses notwendig sein kann, denn wenn jeder Klient einfach wegbleibt, wenn er/sie keine Lust hat, ist nicht nur die Therapie und das Vertrauen irgendwie hinfällig; sondern auch die Zeit des Therapeuten, die andere gerne hätten, verloren.

 

Der Gang des Antragsverfahrens

Das besherige Fazit ist: Die Krankenkassen zahlen in der Regel eine zugelassene Therapieform bei einem zugelassenen Therapeuten zu 100 %, wenn (und num kommen wir zum Antragsverfahren) eine Indikation für eine Psychotherapie gestellt wird. Ob diese Indikation besteht und in welchem Rahmen die Therapie dann gewährt wird ist wesentlicher Inhalt des Antragsverfahrens bei der Krankenkasse.

Zunächst müsst ihr euch einen Therapeuten wählen von dem ihr denkt, dass er für euch in Frage kommt. Ob für euch eine Therapie wichtig und sinnvoll ist und ob der Therapeut für euch der richtige ist möchte ich an dieser Stelle nicht vertiefen, weil ich das auch einfach nicht beurteilen kann. Ich denke manche schaffen es ohne Therapie, manche -wie auch ich- vielleicht eher nicht; manche haben Glück und geraten bei dem ersten Therapeuten an einen Menschen, zu dem sie vertrauen finden und andere haben es nicht und müssen dann mehrer Therapeuten aufsuchen, um einen geeigneten zu finden. Ich denke, dass kann nur jeder für sich, mit sich und mit dem Therapeuten entscheiden. Doch möchte ich euch Mut machen, euch gut umzusehen und dann, wenn ihr das Gefühl habt, dass ihr mit dem Therapeut nicht zurecht kommt, es dort ansprecht und im Zweifel, wenn die Situation nicht zu entschärfen ist, einen anderen aufsucht. Es geht um euch und ich denke kein Therapeut ist euch böse, wenn ihr mit ihr/ihm nicht zurecht kommt oder aus irgendeinem Grunde kein Vertrauen aufbauen könnt, möglicherweise beruht das dann auch auf Gegenseitigkeit und einfach an rein menschlichen Komunikationshindernissen.
Auf der Suche nach einem Therapeuten würde ich euch vielleicht noch raten, erst einmal diejenigen in die engere Wahl zu nehmen, die zugelassen sind, die eure Kasse also auch bezahlen würde und dann vielleicht zu gucken, ob der/die Therapeut/in mit eurem Thema vertraut ist, denn ich denke, das kann manches leichter machen. Ich glaube aber, dass letzteres nicht Voraussetzung ist, denn ich -zum Beispiel- bin an eine ganz tolle Therapeutin geraten, die bis dahin mit dieser Thematik beruflich noch nicht viel zu tun hatte und hätte es nicht besser trefen können, weil ich mir ihr ( und -ich denke- sie mit mir) einfach klar komme. Das vielleicht nur mal so.
Solltet ihr -wie bereits erwähnt- einen Therapeuten gefunden haben dem ihr vertrauen könnt, der aber keine Kassenzulassung hat, müsst ihr den Umweg über einen zugelassenen ärztlichen Therapeuten; das auch dann, wenn kein zugelassener Therapeut in erreichbarer Umgebung Kapazität für eine Therapie hat.
Es gibt grundsätzlich natürlich verschiedene Möglichkeiten sich auf die Suche nach einem Therapeuten zu begeben. Vielleicht kennt ihr jemanden persönlich, der euch aus eigener Erfahrung einen Therapeuten empfehlen kann, oder ihr könntet euren Hausarzt fragen, ob er euch jemanden empfehelen würde. Ansonsten könnt ihr zum Beispiel auch in den Gelben Seiten unter der Rubrik "Psychotherapie" nachschauen, bei Beratungsstellen nachfragen und im weiteren kann auch die Krankenkasse selber ein geeigneter Ansprechpartner sein, denn diese gibt in der Regel einem Versicherten auf Anfrage eine Liste der Therapeuten heraus, die von der Kasse bezahlt werden. Schließlich gibt es den Psychotherapie-Informationsdienst der Deutschen Gesellschaft Psychologie. Dieser führt ein bundesweites Psychotherapeutenverzeichnis, das auch spezielle Informationen über Praxis und Therapiemethoden enthält: also welche Therapeuten mit welchen Methoden arbeiten oder wer auf bestimmte Themen oder "Störungen" spezialisiert sind; wer fremdsprachliche Therapie anbietet oder auch, ob die Praxis für Behinderte leicht zu erreichen ist. Dieser Informationsdienst kann von jedem Interessenten kostenlos in Anspruch genommen werden und ist unter der Telefonnummer 0228/74 66 99 zu erreichen.

In der Regel stehen euch -je nach Krankenkasse- ca. 5-8 so genannte "probatorische" Probesitzungen zu, die die Kasse so -ohne Antrag- bezahlt und in der ihr schauen könnt, ob der Therapeut und die Therapie für euch die richtige ist und in der ihr erstmal die Möglichkeit bekommt zu erahnen, was für euch Inhalt der Therapie sein kann oder wird, wo das alles hinführt und wie die Therapie dann abläuft. Wenn ihr nach den Sitzungen merkt, dass der Therapeut nichts für euch ist, so habt ihr bei einem zweiten Versuch selbstverständlich wieder diese "freien" Probesitzungen, nur wird die Kasse das natürlich auch nicht unendliche Zeit mitmachen, irgendwann muss man schon versuchen mit einem Therapeuten auf einen Nenner zu kommen, denn das Kommunikationsproblem liegt dann vielleicht auch nicht immer nur bei dem Psychologen :o).
Nach diesen Sitzungen müsst ihr, bzw. der Therapeut den Antrag bei der Kasse einreichen.
Zur Beantragung einer Psychotherapie stellt der Therapeut nach einem von den Kassen vorgegebenen Schema ein Gutachten mit der Bezeichnung "Bericht an den Gutachter", in dem die Symptomatik, die ausführliche Lebensgeschichte, Hinweise auf körperliche und psychische Vorerkrankungen und die vorläufige Diagnose angegeben werden. Es folgt dann noch ein Behandlungsplan mit Angabe der benötigten Stundenanzahl und letztlich die Prognose, also ein Hinweis darauf, ob der Therapeut eine Therapie bei dem Pat. Für vielversprechend hält. Dieser Bericht wird in einem verschlossenen Umschlag und in anonymisierter Form - ohne Namensnennung - mit einem Zahlenkürzel zur Identifikation versehen und durch die Krankenversicherung an einen Gutachter geschickt. Die Inhalte des Berichtes bekommt ausschließlich der Gutachter zu Gesicht, niemand sonst kann oder darf darin Einblick nehmen, nicht einmal der Patient, um den es geht. Zur Erstellung der ausführlichen Lebensgeschichte ist es oft erforderlich, dass vom Patientenein biografischer Fragebogen ausgefüllt werden muss, der dem Therapeuten die Erstellung des Gutachtens ermöglicht. Es kann sein, dass ihr bei eurer Kasse zusätzlich auch noch ein Antragsformular holen müsst, mit dem ihr selber, mit eurer Unterschrift, die Therapie beantragt. Dieses wird dann alles zusammen von eurem Therapeuten eingereicht werden. Der unabhängige Gutachter wird sich dann mit eurem Antrag befassen und dann eine Therapie mit einer gewissen Stundenzahl befürworten oder nicht. Sollten weitere Sitzungen benötigt werden, müssen diese beim Versicherungsträger separat und neu beantragt werden, wobei euch dann aber auch sicherlich eurer Therapeut behilflich ist bzw. dieses für euch übernimmt.

Das alles hört sich nun wahnsinnig kompliziert an, jedoch ist es in der Praxis wirklich eine Formalie, zumindest der Verlauf des Antrages.
die grundsätzliche Frage, ob euch eine Therapie bewilligt wird (oder gegebenenfalls auch noch weiter Stunden, die über das erst bewilligte Pensum hinausreichen,) ist für euch natürlich keine Formalie, sondern sicher ganz unsagbar existentiell. Grundsätzlich denke ich jedoch, dass ein Mensch, der Missbrauch und Misshandlung erlebt hat eine Therapie nicht verwehrt werden wird, wie lange und in welchem Umfang ist dann natürlich sehr individuell und hängt sicher auch ein wenig von euch selber und eurem Therapeuten ab. Wenn ihr nicht gleich einen Therapieplatz bekommt und euch nicht mehr zu helfen wisst, dann möchte ich euch jedoch ganz fest raten und bitten euch im Notfall wirklich an Freunde, eine Kriseneinrichtung, eine Beratungsstelle, eine Selbsthilfegruppe, eine psychiatrische Notfallambulanz, eine Psychiatrie, einen Seelsorger, euren Hausarzt oder sonstige Einrichtungen zu wenden und euch Hilfe zu holen, denn so auswegslos es in diesen Momenten auch scheint, es gibt immer irgendwo Licht und das auch dann, wenn es nur ganz schwach ist. Drauf zugehen müsst ihr nur selber, ganz allein, aus eigener Kraft und das auch dann, wenn ihr euch selber nicht in die Dunkelheit befördert habt.
Ich persönlich wünsche euch für diesen Weg alles gute, viel Kraft und hoffe, dass ihr die Hilfe findet und bekommt, die ihr braucht, um mit euren Erfahrungen Leben zu lernen, um diese zu verarbeiten.

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