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Grade
in den Fällen in denen sich der
Missbrauch in der Familie ereignet, steht oft das Opfer
und auch andere Familienmitglieder die möglicherweise
von dem Missbrauch wissen, nicht nur in einer emotionalen,
sondern auch in einer finanziellen und räumlichen Abhängigkeit
zum Täter. Da dieses möglicherweise für manch ein Opfer
oder Zeuge der Taten ein Grund ist zu schweigen, da
man in der verzweifelten Lage nicht weiß, wie man finanziel
alleine zurecht kommen soll, wollte ich hierzu gerne
ein paar Worte verlieren.
Jugendliche
unter 18 Jahren oder heranwachsende die älter sind,
aber noch in oder vor einer beruflichen Ausbildung stehen,
haben das Recht von den Eltern Unterhalt zu verlangen.
Ansprechpartner für euch ist zunächst das Jugendamt.
Egal wie alt ihr seid, wenn ihr einen Weg sucht aus
eurer "Familie" herauszukommen ist diese Institution
zunächst ein geeigneter Ansprechpartner, denn die Menschen
dort kennen eure Rechte, können euch helfen und schützen
und wissen auch, wie man eure Rechte einfordert. Wie
in einem anderen Zusammenhang schon gesagt wurde, ist
das Jugendamt auch verpflichtet
euch aus der Familie zu nehmen, euch zu helfen, wenn
ihr darum bittet. Zumindest ist dieses schon mal ein
Ort zu dem ihr könnt, um euch zu informieren wenn ihr
gar nicht mehr weiter wisst (zu den Aufgaben
des Jugendamtes). Wenn eure Eltern nicht bereit
sind euch Unterhalt zu zahlen, so kann dieses, wie auch
zum Beispiel die Übernahme der Krankenkassenbeiträge
etc. vom Jugendamt übernommen werden. Wie und ob sich
das Jugendamt die gezahlten Beträge dann gegebenenfalls
von euren Eltern zurückerstatten lässt ist etwas, worüber
ihr euch dann keine Gedanken machen solltet ;o) o.k.?
Ist
die Situation so, dass der gegen euch oder euer Kind
gewaltanwendende Täter euer Lebens oder Ehepartner ist,
so wollte ich an dieser Stelle kurz sagen, dass es heute
die rechtliche Möglichkeit gibt, diese Person vorübergehend
oder auch langfristig der gemeinsamen Wohnung zu verweisen,
sodass ihr keine Angst haben müsst plötzlich und unverhofft
"auf der Strasse" zu sitzen, oder mit dem Täter weiter
unter einem Dach wohnen zu müssen. Auf der Strasse sitzt
im Zweifel zunächst "er". Der Haken an der Sache ist
nur, dass dieses durch richterliche Verfügung geschieht,
was natürlich ein paar Tage dauern kann. Das steht im
"Gewaltschutzgesetz":
Eine interessante und hilfreiche Ausführung zum
Vorgehen
und den rechtlichlichen Handlungsmöglichkeiten
nach dem Gewaltschutzgesetz, sowie einen Entwurf für
einen entsprechenden Antrag findet ihr hier.
Einige Bundesländer (unter anderem auch Hamburg) haben,
um diese Lücke zu schließen in den "Polizeigesetzen"
der Polizei die Befugnis eingereumt einen gewalttätigen
Menschen für die Dauer von erst einmal 2 Wochen aus
der -gemeinsamen- Wohnung zu entfernen. Dieses ist jedoch
noch nicht in allen Bundesländern so, es liegt an den
Ländern dieses in die Gesetze mit aufzunehmen.
Seid ihr über 21 Jahre, habt kein eigenes Einkommen
und braucht ganz konkrete praktische und finanzielle
Hilfe, so denke ich, dass ich mich dann zunächst an
das Sozialamt wenden würde. Die genauen Voraussetzungen
und Berechnungen von Kindesunterhalt und Sozialhilfesätzen
sprengen an dieser Stelle allerdings den Rahmen, zudem
ersteres auch von den individuellen Vermögensverhältnissen
der "Eltern" abhängt.
Seht ihr euch oder euer Kind in der häuslichen Umgebung
in Gefahr und/oder wisst nicht wohin, dann habt ihr
die Möglichkeit euch zunächst an ein Frauenhaus zu wenden.
Telefonnummer - nicht die Adresse - dieser Einrichtungen
erfahrt ihr auf dieser Seite unter dem Link "Frauenhäuser",
ansonsten auch über die Auskunft, Beratungsstellen
oder auch die Polizei. Dort könnt ihr erst einmal bleiben
und braucht auch -zunächst- nichts zu zahlen.
Der Ablauf ist im weiteren so, dass ihr nach einem Telefongespräch
mit einer betreuenden Person einen Treffpunkt genannt
bekommt. Von dort aus geht ihr zusammen mit der Person
in die Einrichtung. Dieses geschieht aus Sicherheitsgründen,
um die genauen Örtlichkeiten nicht jedem zugänglich
zu machen, was auch bedeutet, dass ihr euch dort erst
einmal sicher und gut aufgehoben fühlen könnt.
Braucht ihr erst einmal eine ganz allgemeine richtungsweisende
rechtliche Beratung wie ihr weiter vorgehen solltet
und könnt, gibt es neben den eingangs genannten Wegen
zum Beispiel auch über den WEISSEN RING , oder über
manch örtliche Beratungsstelle -die ihr aus dem Telefonbuch
oder den Gelben Seiten erfahren könnt- die Möglichkeit,
sich rechtlichen Rat zu holen. In dieser Beziehung wissen
die Personen, die euch zum Beispiel im Frauenhaus betreuen
oft sehr gut bescheid, denn das Angebot der Anlaufstellen
ist regional sehr unterschiedlich.
Informationen Rund um das Familienrecht findet ihr auch
zum Beispiel Beim "Online
Ratgeber Familienrecht"
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