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Nein!!! - Gemeinsam gegen Kindesmissbrauch
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2. Die finanzielle und räumliche Abhängigkeit vom Täter: zurück zur Übersicht

Grade in den Fällen in denen sich der Missbrauch in der Familie ereignet, steht oft das Opfer und auch andere Familienmitglieder die möglicherweise von dem Missbrauch wissen, nicht nur in einer emotionalen, sondern auch in einer finanziellen und räumlichen Abhängigkeit zum Täter. Da dieses möglicherweise für manch ein Opfer oder Zeuge der Taten ein Grund ist zu schweigen, da man in der verzweifelten Lage nicht weiß, wie man finanziel alleine zurecht kommen soll, wollte ich hierzu gerne ein paar Worte verlieren.

Jugendliche unter 18 Jahren oder heranwachsende die älter sind, aber noch in oder vor einer beruflichen Ausbildung stehen, haben das Recht von den Eltern Unterhalt zu verlangen. Ansprechpartner für euch ist zunächst das Jugendamt. Egal wie alt ihr seid, wenn ihr einen Weg sucht aus eurer "Familie" herauszukommen ist diese Institution zunächst ein geeigneter Ansprechpartner, denn die Menschen dort kennen eure Rechte, können euch helfen und schützen und wissen auch, wie man eure Rechte einfordert. Wie in einem anderen Zusammenhang schon gesagt wurde, ist das Jugendamt auch verpflichtet euch aus der Familie zu nehmen, euch zu helfen, wenn ihr darum bittet. Zumindest ist dieses schon mal ein Ort zu dem ihr könnt, um euch zu informieren wenn ihr gar nicht mehr weiter wisst (zu den Aufgaben des Jugendamtes). Wenn eure Eltern nicht bereit sind euch Unterhalt zu zahlen, so kann dieses, wie auch zum Beispiel die Übernahme der Krankenkassenbeiträge etc. vom Jugendamt übernommen werden. Wie und ob sich das Jugendamt die gezahlten Beträge dann gegebenenfalls von euren Eltern zurückerstatten lässt ist etwas, worüber ihr euch dann keine Gedanken machen solltet ;o) o.k.?

Ist die Situation so, dass der gegen euch oder euer Kind gewaltanwendende Täter euer Lebens oder Ehepartner ist, so wollte ich an dieser Stelle kurz sagen, dass es heute die rechtliche Möglichkeit gibt, diese Person vorübergehend oder auch langfristig der gemeinsamen Wohnung zu verweisen, sodass ihr keine Angst haben müsst plötzlich und unverhofft "auf der Strasse" zu sitzen, oder mit dem Täter weiter unter einem Dach wohnen zu müssen. Auf der Strasse sitzt im Zweifel zunächst "er". Der Haken an der Sache ist nur, dass dieses durch richterliche Verfügung geschieht, was natürlich ein paar Tage dauern kann. Das steht im "Gewaltschutzgesetz": Eine interessante und hilfreiche Ausführung zum Vorgehen und den rechtlichlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz, sowie einen Entwurf für einen entsprechenden Antrag findet ihr hier. Einige Bundesländer (unter anderem auch Hamburg) haben, um diese Lücke zu schließen in den "Polizeigesetzen" der Polizei die Befugnis eingereumt einen gewalttätigen Menschen für die Dauer von erst einmal 2 Wochen aus der -gemeinsamen- Wohnung zu entfernen. Dieses ist jedoch noch nicht in allen Bundesländern so, es liegt an den Ländern dieses in die Gesetze mit aufzunehmen.
Seid ihr über 21 Jahre, habt kein eigenes Einkommen und braucht ganz konkrete praktische und finanzielle Hilfe, so denke ich, dass ich mich dann zunächst an das Sozialamt wenden würde. Die genauen Voraussetzungen und Berechnungen von Kindesunterhalt und Sozialhilfesätzen sprengen an dieser Stelle allerdings den Rahmen, zudem ersteres auch von den individuellen Vermögensverhältnissen der "Eltern" abhängt.
Seht ihr euch oder euer Kind in der häuslichen Umgebung in Gefahr und/oder wisst nicht wohin, dann habt ihr die Möglichkeit euch zunächst an ein Frauenhaus zu wenden. Telefonnummer - nicht die Adresse - dieser Einrichtungen erfahrt ihr auf dieser Seite unter dem Link "Frauenhäuser", ansonsten auch über die Auskunft, Beratungsstellen oder auch die Polizei. Dort könnt ihr erst einmal bleiben und braucht auch -zunächst- nichts zu zahlen.
Der Ablauf ist im weiteren so, dass ihr nach einem Telefongespräch mit einer betreuenden Person einen Treffpunkt genannt bekommt. Von dort aus geht ihr zusammen mit der Person in die Einrichtung. Dieses geschieht aus Sicherheitsgründen, um die genauen Örtlichkeiten nicht jedem zugänglich zu machen, was auch bedeutet, dass ihr euch dort erst einmal sicher und gut aufgehoben fühlen könnt.
Braucht ihr erst einmal eine ganz allgemeine richtungsweisende rechtliche Beratung wie ihr weiter vorgehen solltet und könnt, gibt es neben den eingangs genannten Wegen zum Beispiel auch über den WEISSEN RING , oder über manch örtliche Beratungsstelle -die ihr aus dem Telefonbuch oder den Gelben Seiten erfahren könnt- die Möglichkeit, sich rechtlichen Rat zu holen. In dieser Beziehung wissen die Personen, die euch zum Beispiel im Frauenhaus betreuen oft sehr gut bescheid, denn das Angebot der Anlaufstellen ist regional sehr unterschiedlich.
Informationen Rund um das Familienrecht findet ihr auch zum Beispiel Beim "Online Ratgeber Familienrecht"

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