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3. Das Opferentschädigungsgesetz. zurück zur Übersicht

Der gesetzlich verankerte Opferentschädigungsanspruch stellt sicher, dass der von einer Gewalttat Betroffene, dessen Lebensumstände infolge seiner gesundheitlichen Schädigung wesentlich beeinträchtigt oder dessen Lebensqualität im Extremfall sogar zerstört wurde, den Folgen der Gewalttat nicht mehr hilflos gegenüber steht. Die mit den gesetzlichen Regelungen beabsichtigte Verbesserung des Opferschutzes setzt voraus, dass die Bevölkerung und insbesondere das Opfer von diesen Entschädigungsmöglichkeiten Kenntnis erlangen. Die nachfolgenden Hinweise sollen zum Abbau der noch bestehenden Informationsdefizite beitragen und über das Opferentschädigungsgesetz sowie die damit verbundenen Ansprüche informieren.

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