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3e. Ein Erfahrungsbericht zurück zur Übersicht

Der folgende Bericht stellt meine eigenen Erfahrungen dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er soll dir Mut machen deinen Weg zu gehen, so wie ich den meinen gegangen bin und gehe.
Mit freundlichen Grüßen Claudia

Voraussetzungen für Opfer von Gewalttaten, die bis zum15.05.76 stattgefunden haben.
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mind. 50% aufgrund der Tat(en), diese MdE wird im Laufe des Verfahrens festgestellt. Bedürftigkeit muss vorliegen: hierbei spielt nicht nur dein derzeitiges Einkommen eine Rolle, sondern du musst auch deine Spareinlagen nachweisen. Angerechnet werden ausschließlich die Zinseinkünfte. Sie dürfen (derzeit) im Jahr nicht höher liegen als DM 600,00. Diese besonders strengen Richtlinien gelten deshalb, weil das OEG erst am 16.5.76 in Kraft getreten ist.

Vorgehensweisen für alle Betroffenen:

Antrag stellen beim Versorgungsamt, in dessen Einzugsgebiet du lebst. Ausnahme: der Tatort liegt in einem anderen Bundesland, dann ist diese Versorgungsamt zuständig.

Vorgespräch führen mit der Juristin des Versorgungsamtes. Diese Vorgespräch gibt dir die Möglichkeit dich über das gesamte Verfahren ausführlich und aus 1.Hand zu informieren. Du kannst alle Fragen stellen, die du hast. Am besten machst du dir vorher eine Liste, damit du auch nichts vergisst, was wichtig ist für dich. Du kannst dir auch eine Person deines Vertrauens zur Unterstützung mitbringen. Dieses Vorgespräch ist kein "muss". Mir hat es sehr geholfen.

Juristische Anhörung: nimm zu diesem Termin eine Person deines Vertrauens mit. Falls du gerade in Therapie bist, bitte deine Therapeutin dich zu begleiten, wenn du es möchtest. In dieser Anhörung musst du nämlich Details mitteilen, so viele und so genau wie möglich.
Du hast aber auch die Möglichkeit diese in schriftlicher Form zu tun. Wenn du also z.B. aus der Vergangenheit Aufzeichnungen hast, in denen du detailliert Erlebnisse geschildert hast, und du diese der Juristin zur Verfügung stellst ist das für manche Betroffene leichter, als wieder darüber sprechen zu müssen.
Sorge da sehr gut für dich. Falls du Aufzeichnungen hast, die du der Juristin geben kannst, kannst du das im Vorgespräch tun. Sie hat diese Unterlagen dann bis zum Anhörungstermin gelesen.
Aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen, dass mir aufgrund meiner detaillierten schriftlichen Aufzeichnungen eine Befragung nach den Tatorten, Tathergängen erspart geblieben ist. Die Anhörung kann bis zu 3 Std. dauern, das hängt aber auch davon ab, wie viel Pausen du brauchst. Du bekommst so viel Zeit, wie du nötig hast. Pausen werden immer dann gemacht, wenn du sie einforderst. Sorge da sehr gut für dich. Und wenn ein Termin nicht reicht, weil er anstrengend ist für dich- es kann auch ein 2. Und 3. Termin stattfinden. Du gibst das Tempo vor. Von der Anhörung wird ein Protokoll angefertigt. Bei mir war es so, dass sie es mir noch einmal vorgelesen hat, ich habe es dann genehmigt. So wurde es später getippt, mir ein Exemplar zugeschickt.

Therapeutin als Begleitperson: Die Kosten für deine Therapeutin werden dann vom Versorgungsamt erstattet, wenn du eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorlegst. Bitte also deine Psychiaterin dir zu bescheinigen, dass die Anwesenheit deiner Therapeutin aus medizinischer Sicht notwendig ist.

Ärztliche Untersuchung: Die Ärztin des Versorgungsamtes stellt den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) fest. Hiervon hängt dann deine monatliche Rente ab. Bei diese Untersuchung werden keine Detailfragen mehr gestellt. Hier geht es um deine Symptome. Eine körperliche Untersuchung findet (in der Regel) auch statt. Aufgrund meiner großen Probleme damit angefasst zu werden, hat die Ärztin bei mir darauf verzichtet. Sie hatte bereits andere Untersuchungsergebnisse vorliegen. Sie hat mir dann noch etwas ganz wichtiges gesagt: Die Entschädigung wird gezahlt, weil der Staat seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist. Das gesamte Verfahren hat bei mir nur 8 Monate gedauert, ich kenne Frauen, bei denen läuft es schon knapp 2 Jahre. Am Ende wurde mir eine MdE von 80 anerkannt. Der Antrag nach dem OEG ist ein beschwerlicher Weg. Darüber musst du dir im Klaren sein. Aber, du tust es für dich!!! Sollte dein Antrag abgelehnt werden kannst du Widerspruch einlegen. Wird diesem nicht stattgegeben, bleibt dir immer noch der Weg der Klage vor dem Sozialgericht.

Therapiekosten: Bist du als Opfer von Gewalttaten anerkannt und benötigst weitere Therapie gilt folgendes zu beachten: In erster Linie ist die Krankenkasse zuständig. Sollte diese die Kosten nicht mehr übernehmen musst du diesen Bescheid beim Versorgungsamt vorlegen. Das Versorgungsamt fordert dann einen Bericht von deiner Therpaeutin, dieser wird dem ärztl. Dienst zur Entscheidung vorgelegt.

Weitere Möglichkeiten sich zu informieren:
Kostenlose Infoline für Gewaltopfer: 0800- 6546546
Broschüre: Hilfe für Opfer von Gewalttaten,
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Weisser Ring e.V.

Außerdem hast du jederzeit die Möglichkeit beim Versorgungsamt Akteneinsicht zu beantragen und dir alle Unterlagen zu kopieren. Sollte man dir Schwierigkeiten machen weise die Mitarbeiter auf den § 810 BGB (gesetzlicher Anspruch auf Einsicht in eine in fremden Besitz befindliche Urkunde) und § 26 Abs. 2 BDSG (Betroffene können Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen). Diese Rechte beziehen sich übrigens auf alle gespeicherten Daten bei allen Behörden usw. Ich wünsche dir viel Mut und Kraft auf deinem Weg durch das OEG.

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