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Der
folgende Bericht stellt meine eigenen Erfahrungen dar
und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er soll
dir Mut machen deinen Weg zu gehen, so wie ich den meinen
gegangen bin und gehe.
Mit freundlichen Grüßen Claudia
Voraussetzungen
für Opfer von Gewalttaten, die bis zum15.05.76
stattgefunden haben.
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mind. 50%
aufgrund der Tat(en), diese MdE wird im Laufe des Verfahrens
festgestellt. Bedürftigkeit muss vorliegen: hierbei
spielt nicht nur dein derzeitiges Einkommen eine Rolle,
sondern du musst auch deine Spareinlagen nachweisen.
Angerechnet werden ausschließlich die Zinseinkünfte.
Sie dürfen (derzeit) im Jahr nicht höher liegen als
DM 600,00. Diese besonders strengen Richtlinien gelten
deshalb, weil das OEG erst am 16.5.76 in Kraft getreten
ist.
Vorgehensweisen
für alle Betroffenen:
Antrag
stellen beim Versorgungsamt, in dessen Einzugsgebiet
du lebst. Ausnahme: der Tatort liegt in einem anderen
Bundesland, dann ist diese Versorgungsamt zuständig.
Vorgespräch
führen mit der Juristin des Versorgungsamtes. Diese
Vorgespräch gibt dir die Möglichkeit dich über das gesamte
Verfahren ausführlich und aus 1.Hand zu informieren.
Du kannst alle Fragen stellen, die du hast. Am besten
machst du dir vorher eine Liste, damit du auch nichts
vergisst, was wichtig ist für dich. Du kannst dir auch
eine Person deines Vertrauens zur Unterstützung mitbringen.
Dieses Vorgespräch ist kein "muss". Mir hat es sehr
geholfen.
Juristische
Anhörung: nimm zu diesem Termin eine Person deines
Vertrauens mit. Falls du gerade in Therapie bist, bitte
deine Therapeutin dich zu begleiten, wenn du es möchtest.
In dieser Anhörung musst du nämlich Details mitteilen,
so viele und so genau wie möglich.
Du hast aber auch die Möglichkeit diese in schriftlicher
Form zu tun. Wenn du also z.B. aus der Vergangenheit
Aufzeichnungen hast, in denen du detailliert Erlebnisse
geschildert hast, und du diese der Juristin zur Verfügung
stellst ist das für manche Betroffene leichter, als
wieder darüber sprechen zu müssen.
Sorge da sehr gut für dich. Falls du Aufzeichnungen
hast, die du der Juristin geben kannst, kannst du das
im Vorgespräch tun. Sie hat diese Unterlagen dann bis
zum Anhörungstermin gelesen.
Aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen, dass mir aufgrund
meiner detaillierten schriftlichen Aufzeichnungen eine
Befragung nach den Tatorten, Tathergängen erspart geblieben
ist. Die Anhörung kann bis zu 3 Std. dauern, das hängt
aber auch davon ab, wie viel Pausen du brauchst. Du
bekommst so viel Zeit, wie du nötig hast. Pausen werden
immer dann gemacht, wenn du sie einforderst. Sorge da
sehr gut für dich. Und wenn ein Termin nicht reicht,
weil er anstrengend ist für dich- es kann auch ein 2.
Und 3. Termin stattfinden. Du gibst das Tempo vor. Von
der Anhörung wird ein Protokoll angefertigt. Bei mir
war es so, dass sie es mir noch einmal vorgelesen hat,
ich habe es dann genehmigt. So wurde es später getippt,
mir ein Exemplar zugeschickt.
Therapeutin
als Begleitperson: Die Kosten für deine Therapeutin
werden dann vom Versorgungsamt erstattet, wenn du eine
ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorlegst. Bitte
also deine Psychiaterin dir zu bescheinigen, dass die
Anwesenheit deiner Therapeutin aus medizinischer Sicht
notwendig ist.
Ärztliche
Untersuchung: Die Ärztin des Versorgungsamtes stellt
den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) fest.
Hiervon hängt dann deine monatliche Rente ab. Bei diese
Untersuchung werden keine Detailfragen mehr gestellt.
Hier geht es um deine Symptome. Eine körperliche Untersuchung
findet (in der Regel) auch statt. Aufgrund meiner großen
Probleme damit angefasst zu werden, hat die Ärztin bei
mir darauf verzichtet. Sie hatte bereits andere Untersuchungsergebnisse
vorliegen. Sie hat mir dann noch etwas ganz wichtiges
gesagt: Die Entschädigung wird gezahlt, weil der Staat
seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist. Das gesamte
Verfahren hat bei mir nur 8 Monate gedauert, ich kenne
Frauen, bei denen läuft es schon knapp 2 Jahre. Am Ende
wurde mir eine MdE von 80 anerkannt. Der Antrag nach
dem OEG ist ein beschwerlicher Weg. Darüber musst du
dir im Klaren sein. Aber, du tust es für dich!!! Sollte
dein Antrag abgelehnt werden kannst du Widerspruch einlegen.
Wird diesem nicht stattgegeben, bleibt dir immer noch
der Weg der Klage vor dem Sozialgericht.
Therapiekosten:
Bist du als Opfer von Gewalttaten anerkannt und
benötigst weitere Therapie gilt folgendes zu beachten:
In erster Linie ist die Krankenkasse zuständig. Sollte
diese die Kosten nicht mehr übernehmen musst du diesen
Bescheid beim Versorgungsamt vorlegen. Das Versorgungsamt
fordert dann einen Bericht von deiner Therpaeutin, dieser
wird dem ärztl. Dienst zur Entscheidung vorgelegt.
Weitere
Möglichkeiten sich zu informieren:
Kostenlose Infoline für Gewaltopfer: 0800- 6546546
Broschüre: Hilfe für Opfer von Gewalttaten,
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung Weisser Ring e.V.
Außerdem
hast du jederzeit die Möglichkeit beim Versorgungsamt
Akteneinsicht zu beantragen und dir alle Unterlagen
zu kopieren. Sollte man dir Schwierigkeiten machen weise
die Mitarbeiter auf den § 810 BGB (gesetzlicher Anspruch
auf Einsicht in eine in fremden Besitz befindliche Urkunde)
und § 26 Abs. 2 BDSG (Betroffene können Auskunft über
die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen).
Diese Rechte beziehen sich übrigens auf alle gespeicherten
Daten bei allen Behörden usw. Ich wünsche dir viel Mut
und Kraft auf deinem Weg durch das OEG.
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