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Nein!!! - Gemeinsam gegen Kindesmissbrauch
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6. Allgemeines zum Umgang mit kinderpornographischen Materialien zurück zur Übersicht

Auch wenn die Öffentlichkeit erst in den jüngst vergangenen Jahren vermehrt auf Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Materialien aufmerksam (gemacht) wurde, so ist das Problem doch kein neues, im Gegenteil. Jedoch erfuhr diese Art der Vermarktung des sexuellen Missbrauchs an Kindern, des Kind "als Ware" in den letzten beiden Jahrzehnten einen regelrechten Boom, da die technische Entwicklung, die modernen Film und Speichermedien sowie die schnelle und unkomplizierte Datenübertragung im Internet es den Tätern geradezu "kinderleicht" machen, solche Materialien zu produzieren, zu speichern, zu vervielfältigen, zu tauschen, anzubieten, zu verbreiten und sich zu verschaffen. Zu diesen Materialien zählen insbesondere Filme, Videos, Zeichnungen, Bilder, Fotos/Fotomontagen, Tonbänder, Erzählungen. Die Produzenten und Auftraggeber solcher Materialien haben oft "nur" ein rein wirtschaftliches Interesse an der Ware Kind und vertreiben und verbreiten ihre "Produkte" durch gut organisierte und vernetzte Händler und Zwischenhändler über den gesamten Erdball, an ihren -oft- festen Kundenstamm. Kinderpornografie wird meist nicht "ins Blaue hinein" produziert, denn da auch hier Angebot und Nachfrage das Geschäft "beleben", werden die Kinder nicht selten auf Bestellung in einer ganz bestimmten Art und Weise grausam gequält und missbraucht oder auf Bestellung, nach Wunsch der Kunden an diese zum eigenen sexuellen Missbrauch vermittelt. Da das Internet jedoch bei weitem nicht so anonym ist, wie es dem Laien oft scheint und jeder der sich dort bewegt nachvollziehbare elektronische Spuren hinterlässt, findet der reguläre Handel mit dem kinderpornografische Materialen in der Regel außerhalb des World Wide Web statt; insbesondere werden diese häufig in verschlüsselten Inseraten in ganz regulären (Tages-) Zeitungen und Zeitschriften angeboten und vermarktet.

Statistiken belegen, dass der grossteil dieser Straftaten im engen sozialen und familiären Umfeld der Kinder geschehen und nicht selten sind die Eltern und/oder Verwandten dieser Kinder aktiv an solchen Handlungen -mit- beteiligt oder zumindest Mitwisser und somit Mit-Täter im Sinne des Gesetzes. Die Strafbarkeit von Kinderpornografie begründet insbesondere der § 184 StGB.

Kinderpornographie ist: jede Form des sexuellen Missbrauchs an Personen unter 14 Jahren der in Wort, Bild und Ton gespeichert und wiedergegeben wird und ist als solches strafbar. Hierunter fallen alle sexuellen Handlungen an Kindern oder durch Kinder an Erwachsenen oder anderen Kindern. Bei der Darstellung kann es sich um tatsächlich stattgefundenes oder um wirklichkeitsnahes Geschehen handeln, so dass auch mit Bildbearbeitungssoftware konstruiertes Material unter das Verbot fällt. Unter den Begriff der Kinderpornografie fallen ebenfalls alle sexuellen Handlungen von Kindern an sich selbst und eindeutige Darstellungen kindlicher Sexualorgane. Strafbar macht sich auch derjenige, der - aus welchem Grunde auch immer- gezielt nach Kinderpornos sucht, solche Materialien besitzt oder der bewusst versucht sich kinderpornografische Materialien zu verschaffen oder der Anderen beim sich Verschaffen hilft oder zu solchen Handlungen anstiftet. Nacktbilder von Kindern (FKK-Fotos) sind keine Kinderpornographie, sofern dabei nicht die Darstellung von Geschlechtsteilen in den Vordergrund rückt. Dies kann zum Beispiel gegeben sein, wenn die Darstellungen vermuten lassen, dass das Kind auf Regieanweisung unnatürliche Posen einnimmt. In diesem Bereich ist die Grenzziehung oft schwierig und stellt sich als Gradwanderung für die Ermittler, wie auch die Betreiber von Seiten, auf denen Aktfotos von Kindern ausgestellt werden dar.

Beim einfachen und unbedarften Surfen im Internet wird in der Regel niemand zufällig auf Kinderpornografie stoßen, es sei denn, man sucht gezielt danach. Mit solchen Materialien wird man eher konfrontiert werden, wenn man sich mit den Bereichen wie den Newsgroups oder dem ICR beschäftigt. Wenn euch kinderpornographisches Material in die Hände fällt werft es bitte nicht weg, so sehr es euch auch anwidern mag, sondern gebt es zur Polizei. Bekommt ihr es per Post, gebt den mit dem Poststempel versehen Umschlag mit; bekommt ihr es von euch unbekannten oder bekannten Personen "zugesteckt" oder angeboten, gebt bitte an von wem ihr es habt oder wer euch solches anbot. Das solltet ihr als eure Pflicht ansehen, denn die Kinder können sich nicht dagegen wehren, sie sind darauf angewiesen, das anderen Menschen nicht wegsehen. Das gleiche gilt selbstverständlich für den Fall, dass ihr wahrnehmt, dass in eurem Umfeld solche Materialien produziert, vertrieben, besessen, getauscht, ver- oder gekauft werden. Solltet ihr zufällig kinderpornografisches Material im Internet finden, wendet euch bitte an offiziellen Stellen, wie die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder an eine der Meldestellen im Internet, wenn möglich nicht an "private Organisationen", denn auch wenn die meisten ein lobenswerten Engagement zeigen, so dürfen auch diese keine Datenträger mit solchen Inhalten besitzen. Gebt diese Materialien auch nicht an andere Personen weiter, ihr macht euch strafbar. Ladet kein pornographisches Material aus dem Internet runter, weder auf die Festplatte noch auf Diskette oder CD-Rom und das auch dann nicht wenn ihr es in guter Absicht nur macht, um es an die zuständigen Stellen weiter zu leiten, ihr macht euch dadurch strafbar! Besser ist, ihr notiert euch den Link bzw. die Webadresse der Seite wo ihr Materialien, die den Missbrauch an Kindern dokumentieren gefunden habt, den Server, die Urzeit, den Namen des Forums oder Chat's . Bekommt ihr Angebote via Chat, notiert euch bitte hier -wenn möglich- den Nick und die e-Mailadresse der Person, die euch solche Materialien zugänglich machen wollte oder es gemacht hat und fertigt eine Kopie des entsprechenden Dialoges an. Gebt diese Informationen an eine Meldestelle im Internet, die Kriminalpolizei eures Ortes oder die Staatsanwaltschaft weiter.

Eine genaue Anleitung für die Ermittlung der relevanten Daten finden sie unter :

Auch dann, wenn ihr euch nichts dergleichen notieren konntet, meldet den Vorfall bitte, gegebenenfalls habe den Spezialisten des Kriminalamtes die Möglichkeit diesen Vorfällen dennoch weiter auf die Spuren zu kommen. Viel Polizeidienststellen haben in den Abteilungen der Kriminalpolizei spezialisierte Beamte, die sich intensiv und qualifiziert mit diesem Themenkomplex befassen und wissen, wonach sie suchen müssen. Wenn ihr dennoch etwas aus dm Netz runtergeladen habt, aus Versehen oder um es der Polizei zu übergeben, löscht es bitte von eurer Festplatte sowie aus eurem Ordnern, den temporären Dateien, dem Papierkorb etc., ihr macht euch strafbar. Bekommt ihr verdächtiges Material per e-Mail zugeschickt, druckt diese nach Möglichkeit aus oder notiert euch den Namen des Absender (am besten den gesamten E-Mail Header), die Uhrzeit und den Inhalt der Mail oder des Anhanges. Bitte lasst die Finger von privaten Suchaktionen nach Kinderpornografischen Materialien im Internet und das auch dann, wenn ihr es "gut" meint, denn dies ist ausschließlich Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Zudem fördert ihr unmittelbar, durch jeden "Klick" auf solche Seiten die Nachfrage nach diesen "Produkten" und fördert dadurch mittelbar den "Bedarf" und somit die Produktion und den Missbrauch an Kindern. Bedenkt, dass das Internet kein anonymer Raum ist, dass ihr auf Seiten die ihr im WWW besucht eure Spuren hinterlasst; dass ihr unter Umständen automatisch von den Betreibern registriert werdet und mit eurer e-Mail Adresse in deren Verteiler gespeichert seid.

Fliegen die Betreiber solcher Seiten auf, so kann die Polizei euch anhand der e-Mail Adresse ausfindig machen. Auch wenn erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem Bildschirm den Tatbestand des § 184 StGB erfüllt, kann es in gegebenenfalls für euch schwierig werden, eure ursprüngliche Absicht, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen, den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht darzulegen. Aus diesen Gründen sucht bitte nicht auf eigene Faust nach solchen Seiten und kommt der Polizei, wenn ihr auf solche gestoßen seid mit einer Meldung eures Fundes zuvor. Das ist in euren Interesse und vor allem im Interesse der Kinder. Sollte euch so etwas passieren und sollte sich die Polizei bei euch umsehen wollen, begreift es nicht als "gegen euch" gerichtet sondern als Schutz der Kinder, die Opfer solcher Verbrechen werden. Ihr habt nichts zu verbergen, sofern ihr nicht in dem Besitz kinderpornografischer Materialien seid. Solltet ihr in eine solche Situation kommen würde ich euch raten, euch umgehend rechtlich beraten zu lassen. Wer im Besitz solcher Materialien ist, ist ein Puzzlestein in dem Gefüge, ein Rädchen in dem leider viel zu gut funktionierenden Apparat und aus diesem Grunde nicht besser als die Produzenten und Vertreiber der Kinderpornos. Mit Kinderpornografie werden jährlich von der Kindersexmafia etwa 10 Milliarden Euro verdient. Das ist mehr als im Drogengeschäft. Bilder und Videos, die im Internet veröffentlicht oder über das Internet verbreitet werden, sind fast immer Ausdruck reeller Gewalttaten an Kindern mit unvorstellbaren Grausamkeiten. Bitte beachtet jedoch bei der Meldung von Materialien, die für euch als Kinderpornografie wirken die oben genannte Definition, denn Hinweise auf kinderpornographische Inhalte, die lediglich zu Bildern von spärlich bekleideten, jungen Frauen oder Männern führen, beschäftigen die Beamten der Ermittlungsbehörden unnötig und behindern andere Ermittlungen. Bitte gebt zusammen mit eurem Hinweis - auch wenn es schwer fällt - eine genaue Beschreibung des gefundenen Materials ab, aus der ersichtlich ist, in welchen Punkten es sich mit obiger Definition deckt.

Die Ermittlungsbehörden benötigen klare Anhaltspunkte, um tätig werden zu können. Adressen bzw. Links zu Ermittlungsbehörden findet ihr unter "rechtliche Links" und "Meldestellen".

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