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Auch
wenn die Öffentlichkeit erst in den jüngst vergangenen
Jahren vermehrt auf Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen
Materialien aufmerksam (gemacht) wurde, so ist das Problem
doch kein neues, im Gegenteil. Jedoch erfuhr diese Art
der Vermarktung des sexuellen Missbrauchs an Kindern,
des Kind "als Ware" in den letzten beiden Jahrzehnten
einen regelrechten Boom, da die technische Entwicklung,
die modernen Film und Speichermedien sowie die schnelle
und unkomplizierte Datenübertragung im Internet es den
Tätern geradezu "kinderleicht" machen, solche Materialien
zu produzieren, zu speichern, zu vervielfältigen, zu
tauschen, anzubieten, zu verbreiten und sich zu verschaffen.
Zu diesen Materialien zählen insbesondere Filme, Videos,
Zeichnungen, Bilder, Fotos/Fotomontagen, Tonbänder,
Erzählungen. Die Produzenten und Auftraggeber solcher
Materialien haben oft "nur" ein rein wirtschaftliches
Interesse an der Ware Kind und vertreiben und verbreiten
ihre "Produkte" durch gut organisierte und vernetzte
Händler und Zwischenhändler über den gesamten Erdball,
an ihren -oft- festen Kundenstamm. Kinderpornografie
wird meist nicht "ins Blaue hinein" produziert, denn
da auch hier Angebot und Nachfrage das Geschäft "beleben",
werden die Kinder nicht selten auf Bestellung in einer
ganz bestimmten Art und Weise grausam gequält und missbraucht
oder auf Bestellung, nach Wunsch der Kunden an diese
zum eigenen sexuellen Missbrauch vermittelt. Da das
Internet jedoch bei weitem nicht so anonym ist, wie
es dem Laien oft scheint und jeder der sich dort bewegt
nachvollziehbare elektronische Spuren hinterlässt, findet
der reguläre Handel mit dem kinderpornografische Materialen
in der Regel außerhalb des World Wide Web statt; insbesondere
werden diese häufig in verschlüsselten Inseraten in
ganz regulären (Tages-) Zeitungen und Zeitschriften
angeboten und vermarktet.
Statistiken
belegen, dass der grossteil dieser Straftaten im engen
sozialen und familiären Umfeld der Kinder geschehen
und nicht selten sind die Eltern und/oder Verwandten
dieser Kinder aktiv an solchen Handlungen -mit- beteiligt
oder zumindest Mitwisser und somit Mit-Täter im Sinne
des Gesetzes. Die Strafbarkeit von Kinderpornografie
begründet insbesondere der § 184 StGB.
Kinderpornographie
ist: jede Form des sexuellen Missbrauchs an
Personen unter 14 Jahren der in Wort, Bild und Ton gespeichert
und wiedergegeben wird und ist als solches strafbar.
Hierunter fallen alle sexuellen Handlungen an Kindern
oder durch Kinder an Erwachsenen oder anderen Kindern.
Bei der Darstellung kann es sich um tatsächlich stattgefundenes
oder um wirklichkeitsnahes Geschehen handeln, so dass
auch mit Bildbearbeitungssoftware konstruiertes Material
unter das Verbot fällt. Unter den Begriff der Kinderpornografie
fallen ebenfalls alle sexuellen Handlungen von Kindern
an sich selbst und eindeutige Darstellungen kindlicher
Sexualorgane. Strafbar macht sich auch derjenige, der
- aus welchem Grunde auch immer- gezielt nach Kinderpornos
sucht, solche Materialien besitzt oder der bewusst versucht
sich kinderpornografische Materialien zu verschaffen
oder der Anderen beim sich Verschaffen hilft oder zu
solchen Handlungen anstiftet. Nacktbilder von Kindern
(FKK-Fotos) sind keine Kinderpornographie, sofern dabei
nicht die Darstellung von Geschlechtsteilen in den Vordergrund
rückt. Dies kann zum Beispiel gegeben sein, wenn die
Darstellungen vermuten lassen, dass das Kind auf Regieanweisung
unnatürliche Posen einnimmt. In diesem Bereich ist die
Grenzziehung oft schwierig und stellt sich als Gradwanderung
für die Ermittler, wie auch die Betreiber von Seiten,
auf denen Aktfotos von Kindern ausgestellt werden dar.
Beim
einfachen und unbedarften Surfen im Internet wird in
der Regel niemand zufällig auf Kinderpornografie stoßen,
es sei denn, man sucht gezielt danach. Mit solchen Materialien
wird man eher konfrontiert werden, wenn man sich mit
den Bereichen wie den Newsgroups oder dem ICR beschäftigt.
Wenn euch kinderpornographisches Material in die Hände
fällt werft es bitte nicht weg, so sehr es euch auch
anwidern mag, sondern gebt es zur Polizei. Bekommt ihr
es per Post, gebt den mit dem Poststempel versehen Umschlag
mit; bekommt ihr es von euch unbekannten oder bekannten
Personen "zugesteckt" oder angeboten, gebt bitte an
von wem ihr es habt oder wer euch solches anbot. Das
solltet ihr als eure Pflicht ansehen, denn die Kinder
können sich nicht dagegen wehren, sie sind darauf angewiesen,
das anderen Menschen nicht wegsehen. Das gleiche gilt
selbstverständlich für den Fall, dass ihr wahrnehmt,
dass in eurem Umfeld solche Materialien produziert,
vertrieben, besessen, getauscht, ver- oder gekauft werden.
Solltet ihr zufällig kinderpornografisches Material
im Internet finden, wendet euch bitte an offiziellen
Stellen, wie die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder
an eine der Meldestellen im Internet, wenn möglich nicht
an "private Organisationen", denn auch wenn die meisten
ein lobenswerten Engagement zeigen, so dürfen auch diese
keine Datenträger mit solchen Inhalten besitzen. Gebt
diese Materialien auch nicht an andere Personen weiter,
ihr macht euch strafbar. Ladet kein pornographisches
Material aus dem Internet runter, weder auf die Festplatte
noch auf Diskette oder CD-Rom und das auch dann nicht
wenn ihr es in guter Absicht nur macht, um es an die
zuständigen Stellen weiter zu leiten, ihr macht euch
dadurch strafbar! Besser ist, ihr notiert euch den Link
bzw. die Webadresse der Seite wo ihr Materialien, die
den Missbrauch an Kindern dokumentieren gefunden habt,
den Server, die Urzeit, den Namen des Forums oder Chat's
. Bekommt ihr Angebote via Chat, notiert euch bitte
hier -wenn möglich- den Nick und die e-Mailadresse der
Person, die euch solche Materialien zugänglich machen
wollte oder es gemacht hat und fertigt eine Kopie des
entsprechenden Dialoges an. Gebt diese Informationen
an eine Meldestelle im Internet, die Kriminalpolizei
eures Ortes oder die Staatsanwaltschaft weiter.
Eine
genaue Anleitung für die Ermittlung der relevanten Daten
finden sie unter :
Auch
dann, wenn ihr euch nichts dergleichen notieren konntet,
meldet den Vorfall bitte, gegebenenfalls habe den Spezialisten
des Kriminalamtes die Möglichkeit diesen Vorfällen dennoch
weiter auf die Spuren zu kommen. Viel Polizeidienststellen
haben in den Abteilungen der Kriminalpolizei spezialisierte
Beamte, die sich intensiv und qualifiziert mit diesem
Themenkomplex befassen und wissen, wonach sie suchen
müssen. Wenn ihr dennoch etwas aus dm Netz runtergeladen
habt, aus Versehen oder um es der Polizei zu übergeben,
löscht es bitte von eurer Festplatte sowie aus eurem
Ordnern, den temporären Dateien, dem Papierkorb etc.,
ihr macht euch strafbar. Bekommt ihr verdächtiges Material
per e-Mail zugeschickt, druckt diese nach Möglichkeit
aus oder notiert euch den Namen des Absender (am besten
den gesamten E-Mail Header), die Uhrzeit und den Inhalt
der Mail oder des Anhanges. Bitte lasst die Finger von
privaten Suchaktionen nach Kinderpornografischen Materialien
im Internet und das auch dann, wenn ihr es "gut" meint,
denn dies ist ausschließlich Aufgabe der Ermittlungsbehörden.
Zudem fördert ihr unmittelbar, durch jeden "Klick" auf
solche Seiten die Nachfrage nach diesen "Produkten"
und fördert dadurch mittelbar den "Bedarf" und somit
die Produktion und den Missbrauch an Kindern. Bedenkt,
dass das Internet kein anonymer Raum ist, dass ihr auf
Seiten die ihr im WWW besucht eure Spuren hinterlasst;
dass ihr unter Umständen automatisch von den Betreibern
registriert werdet und mit eurer e-Mail Adresse in deren
Verteiler gespeichert seid.
Fliegen die Betreiber solcher Seiten auf, so kann die
Polizei euch anhand der e-Mail Adresse ausfindig machen.
Auch wenn erst die Speicherung der Daten auf dem Computer
und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem
Bildschirm den Tatbestand des § 184 StGB erfüllt, kann
es in gegebenenfalls für euch schwierig werden, eure
ursprüngliche Absicht, die Strafverfolgungsbehörden
bei ihrer Arbeit zu unterstützen, den Ermittlungsbehörden
oder dem Gericht darzulegen. Aus diesen Gründen sucht
bitte nicht auf eigene Faust nach solchen Seiten und
kommt der Polizei, wenn ihr auf solche gestoßen seid
mit einer Meldung eures Fundes zuvor. Das ist in euren
Interesse und vor allem im Interesse der Kinder. Sollte
euch so etwas passieren und sollte sich die Polizei
bei euch umsehen wollen, begreift es nicht als "gegen
euch" gerichtet sondern als Schutz der Kinder, die Opfer
solcher Verbrechen werden. Ihr habt nichts zu verbergen,
sofern ihr nicht in dem Besitz kinderpornografischer
Materialien seid. Solltet ihr in eine solche Situation
kommen würde ich euch raten, euch umgehend rechtlich
beraten zu lassen. Wer im Besitz solcher Materialien
ist, ist ein Puzzlestein in dem Gefüge, ein Rädchen
in dem leider viel zu gut funktionierenden Apparat und
aus diesem Grunde nicht besser als die Produzenten und
Vertreiber der Kinderpornos. Mit Kinderpornografie werden
jährlich von der Kindersexmafia etwa 10 Milliarden Euro
verdient. Das ist mehr als im Drogengeschäft. Bilder
und Videos, die im Internet veröffentlicht oder über
das Internet verbreitet werden, sind fast immer Ausdruck
reeller Gewalttaten an Kindern mit unvorstellbaren Grausamkeiten.
Bitte beachtet jedoch bei der Meldung von Materialien,
die für euch als Kinderpornografie wirken die oben genannte
Definition, denn Hinweise auf kinderpornographische
Inhalte, die lediglich zu Bildern von spärlich bekleideten,
jungen Frauen oder Männern führen, beschäftigen die
Beamten der Ermittlungsbehörden unnötig und behindern
andere Ermittlungen. Bitte gebt zusammen mit eurem Hinweis
- auch wenn es schwer fällt - eine genaue Beschreibung
des gefundenen Materials ab, aus der ersichtlich ist,
in welchen Punkten es sich mit obiger Definition deckt.
Die Ermittlungsbehörden benötigen klare Anhaltspunkte,
um tätig werden zu können. Adressen bzw. Links zu Ermittlungsbehörden
findet ihr unter "rechtliche
Links" und "Meldestellen".
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