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Beispiele für die Höhe von Schmerzensgeldansprüchen |
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Auf
dieser Seite findet ihr Entscheidungen und Beispiele
zur Höhe von Schmerzensgeldansprüchen nach Vergewaltigung
und/oder sexuellem Missbrauch. An den aufgeführten
Beispielen kann man erkennen, dass die Höhe des
Schmerzensgeldes, das einem Opfer unter Umständen
nach solchen Taten zugesprochen wird, von ganz vielen
Faktoren abhängt. Um euch einen kleinen Einblick
darin zu geben welche Faktoren für die Berechnung
eine Rolle spielen können, habe ich diese Beispiele,
die in der Rechtszeitschrift "Streit" im April 2000
erschienen sind einmal hier reingesetzt. Deutlich
wird in den Folgenden Beispielen auch, dass die
Höhe der Schmerzensgeldbeträge die die
Strafgerichte in Adhäsionsverfahren und die
Zivilgerichte in Schadenersatzverfahren zusprechen
deutlich auseinanderklaffen, was daran liegt, dass
die Zivilgerichte und die Strafgerichte bestimmte
Begebenheiten anders bewerten. In den Beispielen
findet ihr erst den Betrag den das Gericht für angemessen
gehalten hat (in DM) und dann eine kurze Begründung,
sowie die Fundstelle des Urteils.
Bitte passt auf euch auf, diese Begründungen können
triggern.
O.k.? O.k.! |
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10.000
bei reaktiver Depression nach mehrfachen körperlichen
Angriffen mit Würgemalen, Schwellungen und Schürfwunden.
1. Einem Langzeit- oder Dauerschaden kommt beim
Ausgleich der erlittenen Schäden und Lebensbeeinträchtigungen
im Rahmen der Schmerzensgeldbemessung besondere
Bedeutung zu.
2. Zur Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Angriff
auf eine Frau, die wiederholt an den Haaren nieder
gerissen und mit dem Tode bedroht wird, was eine
reaktive Depression mit mehr als drei Monaten Arbeitsunfähigkeit
zur Folge hat. (Leitsätze des Einsenders) OLG Hamm,
07.06.1993, NJW-RR 1994, 94
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10.000
bei sexuellem Missbrauch über 2 Jahre durch den
Vater.
Hat ein Vater über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren
hinweg regelmäßig (hier: in mindestens 50 Einzelfällen)
seine Tochter (beginnend mit deren zwölftem Lebensjahr)
sexuell missbraucht, ist ein Schmerzensgeld in Höhe
von 10.000 DM angemessen. LG Bonn, 01.06.1992, Az
13 O 114/92, STREIT 1992, 116 f.
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10.000
Die Geschädigte erlitt durch eine gefährliche Körperverletzung
und Vergewaltigung eine Prellung am Hinterkopf,
Blutergüsse im Steißbeinbereich, 3 Hämatome im Scheidengewölbe,
Würgemale am Hals und Einblutungen im Auge. Sie
hatte Todesangst. 3 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Der
Täter wurde zu 3 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe
verurteilt.
LG Dortmund, 17.01.1990, Az 6 O 168/89; in: ADAC
Schmerzensgeld Beträge 1999/2000, Lfd. Nummer 19.1140
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10.000
Bei brutaler Vergewaltigung eines 16 jährigen Mädchens
ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 DM angemessen.
LG Hagen, 25.05.1990; Az 14 O 117/90, in: ZfSch
1990, 301
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10.000
bei sexuellem Missbrauch an einer Schülerin mit
drei- bis viermaligem Oral- bzw. Analverkehr auf
die Dauer von 3 bis 4 Monaten.
Der Beklagte ist der geschiedene Ehemann aus erster
Ehe der Mutter der Klägerin. Die Klägerin entwickelte
sich zur Bettnässerin und zeigte sexuelle Verhaltens
weisen, die keineswegs altersgerecht sind. In der
schlimmsten Phase hat sich die Klägerin büschelweise
Haare aus gerissen und sich Gesicht und Hände zerkratzt.
LG Hannover, 26.07.1993, Az 13 O 121/93; in ADAC
Schmerzensgeld Beträge 1999/2000, Lfd. Nummer 19.1153
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10.000
und immaterieller Vorbehalt bei sexueller Nötigung
der 13-jährigen Tochter.
Die sexuellen Nötigungen, verbunden mit Gewaltanwendung
und To des an Drohungen, haben die Klägerin in nicht
unerheblicher Weise belastet und in ihrer Entwicklung
gestört. Dass die Klägerin gerade auch psychisch
durch die Taten des Beklagten geschädigt wurde,
zumal sie aus einem islamischen Elternhaus stammt,
entspricht allgemeiner Erfahrung.
LG Köln, 27.05.1992, Az 2 O 409/91, in: ADAC Schmerzensgeld
Beträge 1999/2000, Lfd. Nummer 19.1160
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10.000
bei sexuellem Miss brauch von Schutzbefohlenen.
Der Vater führte innerhalb eines Monats mit seiner
minderjährigen Tochter 18 bis 20 mal Geschlechtsverkehr
aus.
LG Mosbach, 05.11.1991, Az 1 O 145/91; in: ADAC
Scherzensgeld Beträge 1999/2000, Lfd. Nummer 19.1167
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10.000
Schmerzensgeld für das 16 jährige Opfer einer versuchten
Vergewaltigung, dem nach Schlägen durch den Täter
die Flucht aus dem dritten Stock gelungen war, wo
bei es sich ein stumpfes Bauchtrauma, Wirbelsäulenprellung
mit einer Fissur im BWK, Stauchung des linken Handgelenks
und der Rippenbogenbänder so wie mehrere Prellmarken
an bei den Ellenbogen zu gezogen hatte. Die Genugtuungsfunktion
ist nicht durch die Verurteilung des Beklagten zu
einer Freiheitsstrafe entfallen, denn diese Verurteilung
dient in erster Linie den Interessen der Gesellschaft
und nicht der Genugtuung der Klägerin
(BGH, NJW 1995, 781 f.). KG Berlin, 13.04.1995,
Az 11 U 663/95, KGR Berlin, 1995, 148 f., ADAC Schmerzensgeld
Beträge 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1188
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12.000
bei mehrfacher, brutaler Vergewaltigung.
1. Vergewaltigt der Täter das Opfer mehrfach und
unter besonders brutalen Begleitumständen aus Verärgerung
über eine Trennung nach längerer Beziehung, ist
ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 DM keines
falls unangemessen.
2. Die Tatsache einer straf rechtlichen Verurteilung
des Täters wegen der gleichen Tat(en) hat für die
Bemessung des Schmerzensgeldes keinerlei Bedeutung.
3. Die (schlechten) wirtschaftlichen Verhältnisse
des Täters und des Opfers sind jedenfalls dann bei
der Bemessung des Schmerzensgeldes außer Betracht
zu lassen, wenn das Gericht über die Mindestvorstellung
der Klägerin nicht hin ausgeht und dieser Betrag
auch bei Berücksichtigung der übrigen Bemessungsgesichtspunkte
vertretbar ist.
182 STREIT 4 / 2000 LG Flensburg 29.01.1999, Az
2 O 459/98, NJW 1999, 1640 ff.; VersR 1999, 1378
f.
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15.000
bei Vergewaltigung einer 24 jährigen Mutter durch
den besten Freund des Lebensgefährten.
Die Klägerin leidet noch an Depressionen und ist
psychisch an geschlagen.
LG Augsburg, 07.04.1998, Az 3O 4912/97; in: ADAC
Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1360
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15.000
bei sexuellem Missbrauch über 2 ½ Jahre an einer
11 jährigen durch den Stiefvater, mit vielfachem
Geschlechtsverkehr mit verschiedenen angewandten
Praktiken und vereinzeltem oralen Verkehr.
Der überwiegen de Teil des Lebens der Klägerin wird
durch die se Erlebnisse geprägt sein. Der Beklagte
hat das ihm als Stiefvater entgegengebrachte Vertrau
en auf das Gröbste verletzt und sich rücksichtslos
über die Gefühle der unter seiner Obhut stehenden
Klägerin hinweggesetzt. Die Vielzahl der einzelnen
Missbrauchsfälle, der lange Zeitraum und die verschiedenen
sexuellen Praktiken sind von erheblicher krimineller
Energie getragen; es kam zu keinen Gewaltanwendungen;
die strafrechtliche Verurteilung ist nicht anzurechnen.
LG Koblenz, 13.11.1997, Az 1 O 442/95; in: ADAC
Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1380
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20.000
bei Vergewaltigung mit nach folgen der Schwangerschaft.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass eine strafrechtliche
Verurteilung die wohl dominierende Form der Genugtuung
darstellt, verkennt aber nicht, dass auch in dem
Ausspruch einer Schmerzensgeldverurteilung dem Opfer
regelmäßig Genugtuung zu verschaffen ist. Die wenig
günstige wirtschaftliche Prognose des Beklagten
führte zur Begrenzung auf 20.000 DM.
LG Dresen, Az 12 O 350/96; in: ADAC Schmerzensgeld
Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1497
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20.000
bei sexuellem Miss brauch durch den Stiefvater.
Einem Mädchen, das ab dem 6. Lebensjahr ca. 3 Jahre
lang von seinem - wegen Alkoholismus vermindert
schuldfähigen - Stiefvater sexuell missbraucht worden
ist, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 DM
zu zusprechen.
LG Dort mund, 17.02.1992, Az 5 O 204/91, STREIT
1992, 88
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20.000
bei Vergewaltigung einer 16 jährigen unter Bedrohung
mit einem Messer.
Die Klägerin befand sich 1 ½ Jahre in nervenärztlicher
Behandlung; nach 2 Jahren er folgte erneut eine
psychotherapeutische Behandlung. Die Klägerin war
über Jahre hinweg nicht in der Lage, ihre Rolle
als Frau zu akzeptieren. Sie hat insbesondere Angst
vor Männern und Angst davor, selbst Mutter zu werden.
Sie kann kaum einen Beruf ergreifen, indem sie ständig
mit Männern zu tun hat. Es ist noch eine längere
nervenärztliche Behandlung erforderlich.
LG Koblenz, 13.07.1990, Az 2 O 522/87; in: ADAC
Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1506
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20.000
und immaterieller Vorbehalt bei sexueller Nötigung
der 12 jährigen Tochter.
Die Klägerin wurde über einen Zeitraum von fast
5 Jahren von ihrem Vater ein- bis zwei mal wöchentlich
zu sexuellen Handlungen gezwungen, die sich bis
zur Vorstufe des Geschlechtsverkehrs steigerten,
und zwar unter Gewaltanwendung und Todesdrohungen.
LG Köln, 27.05.1992, Az 2 O 410/91; in: ADAC Schmerzensgeld
Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1508
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20.000
und im materieller Vorbehalt bei Vergewaltigung
und sexuellem Miss brauch eines Mädchens, das über
einen Zeitraum von 5 Jahren vier- bis fünf - mal
sexuell missbraucht wurde und mit dem der Beischlaf
vollzogen wurde. Die Klägerin ist die Tochter des
Beklagten. Ein weiteres Schmerzensgeld kann die
Klägerin auch beanspruchen, wenn nach Ablauf der
nächsten 5 Jahre immer noch Therapie maß nahmen
notwendig sind.
LG Münster, 30.09.1992, Az 16 O 151/92; in: ADAC
Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1519
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20.000
bei Verhaltensauffälligkeiten nach sexuellem Missbrauch
des Kindes. Missbraucht ein Mann ein Kind (Jungen)
über einen längeren Zeitraum wiederholt sexuell,
so dass es hier nach bei dem Kind zu massiven Verhaltensauffälligkeiten
kommt, ist ein Schmerzensgeld von 20.000 DM angemessen.
OLG Koblenz 23.03.1998, Az 5 W 208/98, NJW 1999,
1640; FamRZ 1999, 1064-1065
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20.000
bei einer brutalen Vergewaltigung einer im sechs
ten Monatschwangeren 28 jährigen Frau durch 2 Männer.
LG Ravensburg, 22.08.1996, Az 5 O 958/96; in: ADAC
Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1521
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20.000
bei fortgesetztem sexuellem Missbrauch eines Mädchens.
1. Im Rahmen der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes
für das Opfer eines fortgesetzten sexuellen Missbrauchs
ist eine besondere persönliche Beziehung zwischen
Täter und Opfer (hier: Vater und Tochter) an gemessen
zu berücksichtigen; eben so das Verhalten im Ermittlungs-
und Strafverfahren (hier: Belastung des Opfers durch
eine Zeugenaussage).
2. Eine Verurteilung zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe
bzw. deren Verbüßung wirken sich grundsätzlich nicht
mindernd auf das Schmerzensgeld aus, da zwischen
dem zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch und dem
Anspruch auf strafrechtliche Verurteilung zu unterscheiden
ist.
3. Einer Tochter, die von ihrem Vater zwischen ihrem
fünften und zehnten Lebensjahr mehrfach sexuell
missbraucht wurde, einmal in einem besonders schweren
Fall (Oral verkehr bis STREIT 4 / 2000 183 zum Samenerguss),
steht ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von mindestens
20.000 DM zu.
OLG Düsseldorf, 03.01. 1996, Az 10 W 250/95, STREIT
1996, 130 f.
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20.000
Wenn ein Kind erstmals im Alter von 10 Jahren von
dem Täter (Lebensgefährte der Mutter) sexuell missbraucht
und in der Folgezeit regelmäßig mehrmals pro Woche
zum Geschlechtsverkehr gezwungen wird, es schwanger
und die Schwangerschaft ab gebrochen wird, ist ein
Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 DM zuzusprechen.
LG Hamburg, 20.07.1990, Az 326 O 218/90, STREIT
1991, 42 f.
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25.000
bei einer zweifachen Vergewaltigung ohne wesentliche
Verletzungsfolgen.
Der Schädiger setzte die Vergewaltigung fort, obwohl
das Opfer bereits zum Tatzeitpunkt in einem erkennbar
schlechten Zustand war. Das Leugnen der Tat im Straf
verfahren führte zu weiteren psychischen Belastungen
und Demütigungen, da eine genaue Schilderung des
Tathergangs so wie ein psychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten
notwendig waren. Der Schädiger zeigte keinerlei
Genugtuungsinteresse.
LG Frankfurt/M., 28.04.1994, Az 2/25 O 264/93; in:
ADAC Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr.
19.1618 |
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25.000
Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes entfällt
nicht bereits des halb, weil der Vergewaltiger bereits
zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten
verurteilt wurde. Im Hinblick auf die zugefügten
Schmerzen und die ausgestandene Todesangst ist ein
Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 DM angemessen.
Hinzu kommt, dass der Täter an einer Wiedergutmachung
nicht interessiert ist.
LG Stuttgart, 13.01.1999, Az 10 O 282/98, STREIT
1999, 22 f.
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25.000
bei sexuellem Missbrauch eines 12 jährigen Mädchens
mit 25 bis 30 Wiederholungen.
Ein Schmerzensgeld von 25.000 DM ist angemessen,
wenn ein 12 jähriges Mädchen von seinem Stiefvater
über einen längeren Zeitraum wiederholt sexuell
missbraucht bzw. bedroht wurde. Mittels Schlägen
zwang er das Mädchen es zu dulden, dass er sie an
Brüsten und Scheide anfasste und streichelte. Infolge
der Misshandlung unternahm das Mädchen einen Selbstmordversuch.
Es kam zu Entwicklungsstörungen, die schulischen
Leistungen wurden schlechter, schließlich hat sie
jetzt keinen Kontakt mehr zur Mutter und ihren Geschwistern.
Der Schädiger wurde zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Sowohl im Strafprozess
wie auch im zivilrechtlichen Verfahren provozierte
der Schädier 2 Begutachtungen des Mädchens, wo durch
sie erneut mit den zu rückliegenden Vorgängen konfrontiert
wurde. Die Geschädigte leidet noch immer unter Konzentrations-
und Merkstörungen als Ausdruck einer Depression.
LG Augsburg, 21.08.1992, Az 3 O 4463/90; in ADAC
Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1611
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25.000
und immaterieller Vorbehalt bei sexuellem Missbrauch
eines 14 jährigen Mädchens über die Dauer von 2
Jahren.
LG Köln, 21.08.1995, Az 2 O 203/95; in: ADAC Schmerzensgeld
Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1624
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30.000
bei Vergewaltigung nach Betäubung.
Die Klägerin wurde schwanger und gebar ein Kind.
Die Klägerin ist eine scheue, sexuell zurückhaltende
und streng religiöse Frau. Zu dem ist sie eine psychisch
labile Frau, der allein das Bewusstsein, sexuell
missbraucht und dabei geschwängert worden zu sein,
in ganz besonderer Weise zusetzen muss. Eine straf
rechtliche Verurteilung des Täters ist bei der Bemessung
des Schmerzensgeldes nicht zu berücksichtigen.
LG Köln, 27.11.1992, Az 17 O 508/90, VersR 1993,
980 ADAC Schmerzensgeld Beträge 1999/2000, Lfd.
Nr. 19.1711
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30.000
und immaterieller Vorbehalt bei sexuellem Miss brauch
durch den Vater vom 8. bis zum 18. Lebensjahr.
1. Einem Mädchen, das seit dem 8. Lebensjahr über
die Dauer von 9 Jahren regelmäßig, zum Teil täglich,
von seinem Vater sexuell missbraucht worden ist
und da durch schwerste Persönlichkeitsschäden erlitten
hat, ist - auch unter Berücksichtigung der ihm zu
gefügten Schmerzen - ein Schmerzensgeld in Höhe
von 30.000 DM zuzusprechen.
2. Ist mit massiven Spätfolgen zu rechnen, die psychiatrische
bzw. psychotherapeutische Hilfe notwendig machen
werden, ist ferner fest zustellen, dass der Verletze
auch sämtlichen materiellen und immateriellen Zukunftsschaden
zu ersetzen hat, so weit er nicht auf Sozialhilfeträger
oder sonstige Dritte über geht.
LG Köln, 26.10.1992, Az 32 O 155/92, STREIT 1993,
108 f.
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30.000
und immaterieller Vorbehalt bei sexuellem Missbrauch
eines 11 Jahre und 10 Monate alten Mädchens; innerhalb
von 8 Monaten 42 Fälle sexuellen Missbrauchs.
LG Saarbrücken, 14.10.1997, Az 12 O 241/96; in:
ADAC Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr.
19.1725
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35.000
und immaterieller Vorbehalt wegen sexuellen Missbrauchs
eines zu Beginn 11 jährigen Mädchens in mindestens
24 Fällen über einen Zeitraum von 4 Jahren.
Mit 13 Jahren kam es mehrfach zum - zum Teil ungeschützten
- Geschlechtsverkehr mit Defloration. Das Mädchen
erlitt dauerhafte psychische Schäden, leidet an
Schuldgefühlen und erlebt ihre eigene Sexualität
als gestört. Die Verurteilung des Beklagten zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren wirkte sich nicht
auf die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes
aus, weil der staatliche Strafanspruch in erster
Linie dem Interesse der Allgemeinheit diene, den
Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
LG Mainz, 12.07.1999, Az 9O 240/98, STREIT 2000,122ff.
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40.000
Für das stundenlange Martyrium einer äußerst brutalen
Vergewaltigung einer 17jährigen ist ein Schmerzensgeld
von 40.000 DM an gemessen.
OLG Koblenz, 02.10.1998, Az 8 U 1682/97, NJW 1999,
1639
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40.000
und immaterieller Vorbehalt.
Hat ein Vater seine Tochter (beginnend mit deren
vierzehnten Lebensjahr) mindestens einmal wöchentlich
unter Gewaltanwendungen und Drohungen zunächst über
einen Zeitraum von vier Jahren zur Duldung von sexuellen
Handlungen und dann über einen weiteren Zeitraum
von mehr als vier Jahren zum Geschlechtsverkehr
gezwungen, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000
DM an gemessen.
LG Köln, 27.05.1992, Az 2 O 358/91, STREIT 1992,
114 f.
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40.000
bei Entführung und mehrfacher Vergewaltigung einer
17 jährigen.
1. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 DM ist
angemessen, wenn ein türkisches Mädchen gewaltsam
entführt und (mit Defloration) über Tage hinweg
mehrfach vergewaltigt worden ist.
2. Bei der Bemessung ist ins besondere berücksichtigt
worden, dass die traumatische Erfahrung des erzwungenen
Geschlechtsverkehrs bei dem zuvor offenen und lebensfrohen
Opfer Ängste und Depressionen ausgelöst hat, die
ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigen: durch
Vermeidung von Freizeitkontakten außerhalb des Familienverbandes,
durch den Verlust des Gefühls der Geborgenheit im
islamischreligiös geprägten Umfeld und die Angst
vor sexuellen Kontakten, die der Vollziehung einer
zwischenzeitlich eingegangenen Ehe entgegen steht.
Ebenso ist das Verhalten des Täters bei den gerichtlichen
Verfahren (Strafverfahren und Schadensersatzprozess)
von Bedeutung, der die Betroffene zusätzlich verletzt
und erniedrigt hat, indem er ihr (wahrheitswidrig)
wechselnden Geschlechtsverkehr mit verschiedenen
Männern vorgeworfen hat, was in der durch türkischislamische
Tradition geprägten Umgebung der Betroffenen als
besonders ehrenrührig angesehen wird
(red. Leitsatz und Grün de) OLG Hamm, 11.07.1991,
Az 6 U 9/91, STREIT 1992, 85 ff.
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40.000
bei sexuellem Missbrauch eines 6 jährigen Jungen
durch brutale Erzwingung des Analverkehrs.
Eine dauerhafte psychische Schädigung ist zu er
warten.
OLG Stuttgart, 02.04.1997, Az 1 U 148/96; in ADAC
Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1891
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40.000
bei fortgesetztem sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen.
Bei fortgesetztem sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen
durch den Stiefvater (vom 12. bis zum 15. Lebensjahr)
ist ein Schmerzensgeld von 40.000 DM angemessen.
LG Dort mund, 14.09.1995, Az 7 O 522/92, STREIT
1996, 22
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40.000
bei besonderer Tat schwere und schweren psychischen
Belastungen des Opfers.
1. Über den Schmerzensgeldanspruch des Opfers einer
Vergewaltigung kann ein Teilurteil über ein Mindestschmerzensgeld
(hier 75 %) ergehen, wenn die Höhe des Schmerzensgeldes
wegen des noch nicht geklärten Ausmaßes der psychischen
Schäden des Opfers streitig ist.
2. Bei einer Vergewaltigung, die wegen der darauffolgenden
Geburt eines Kindes und des Verhaltens des Täters
bei- und nach der Tat (Missbrauch des narkotisierten,
widerstandsunfähigen Opfers durch den ihm bekannten
Täter, Leugnen der Tat und Gegenanzeige wegen falscher
Anschuldigung, Verweigerung von Unterhalts- und
Schmerzensgeldzahlungen) zu ganz besonders schwerwiegenden
psychischen Belastungen der depressiv vorgeschädigten
Frau geführt hat, kann ein Schmerzensgeld in Höhe
von ins gesamt 40.000 DM gerecht fertigt sein, wobei
die strafgerichtliche Verurteilung nicht zu berücksichtigen
ist.
LG Köln, 27.11.1992; Az 17 O 508/90, VersR 1993,
980 f.
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50.000
bei brutaler Vergewaltigung mit erheblichen Verletzungen,
u.a. traumatischer Leberruptur, multiplen Hämatomen,
Würgemalen am Hals, Kratzwunden und schwerem Schock.
Es waren 10 Tage Intensivstation mit 3 Tagen künstlicher
Beatmung erforderlich. Die Klägerin unterzog sich
25 therapeutischen Behandlungen und unterliegt der
ständigen Kontrolle der Leberwerte. Sie musste wegen
des Leberschadens ihre gesamte Lebensweise umstellen,
leidet an den kaum nach vollziehbaren Schmerzen.
Der Beklagte ist vermögenslos; die 4 jährige Jugendstrafe
fällt nicht nennenswert ins Gewicht. Die Leberverletzung
der Klägerin könnte sich verschlechtern.
LG Duisburg, 14.07.1993, Az 3 O 501/92; in: ADAC
Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1936
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50.000
bei sexuellem Missbrauch einer Minderjährigen durch
die Eltern.
Eine Minderjährige hat gegen ihre Eltern einen Schmerzensgeldanspruch
von insgesamt 50.000 DM, wenn die se sich wegen
der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger,
des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung
der Tochter strafbar gemacht haben.
LG Düsseldorf, 05.03.1998, Az 8 O 123/97, FamRZ
1998, 1426 f. STREIT 4 / 2000 185
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60.000
bei Entführung, Vergewaltigung und Körperverletzung
einer 17- jährigen.
Ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 DM ist angemessen,
wenn ein 17 jähriges Mädchen über mehrere Tage entführt,
(mit Defloration) wiederholt vergewaltigt und verletzt
wird. Bei der Bemessung wurde ins besondere berücksichtigt,
dass das Opfer unter starken Depressionen und Schlafstörungen
leidet, die Öffentlichkeit meidet und die Aufnahme
sexueller Kontakte in seiner nach der Tat geschlossenen
Ehe ablehnt.
OLG Hamm, 03.02.1992, Az 6 U 9/91, ZfSch 1992, 156
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70.000
bei brutal ausgeführter Vergewaltigung eines 11
jährigen Mädchens.
Ein Schmerzensgeld für eine Elfjährige in Höhe von
70.000 DM ist angemessen, wenn der Schädiger sie
brutal vergewaltigt und dadurch der Minderjährigen
nicht nur gravierende seelische Schäden, sondern
neben Unterleibsverletzungen auch noch durch die
zur Betäubung ein gesetzte Chemikalie eine Vergiftung
zu gefügt hat, die zu einer schweren Leberschädigung
mit nicht auszuschließenden Spätschäden führte.
Als mäßigender Umstand ist dabei die Vermögenslosigkeit
des Täters berücksichtigt worden.
OLG Stuttgart, 01.08.1997, Az 2 U 75/97, NJW-RR
1998, 534/535
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100.000
bei zahlreichen brutalen körperlichen und seelischen
Misshandlungen und Vergewaltigungen.
Das Gericht
vertrat die Auffassung, dass die Verurteilung
zu 10 Jahren Freiheitsstrafe die Genugtuungsfunktion
nicht völlig aufhebe. Das Strafverfahren könne
aufgrund seiner Eigenarten nur unvollkommen zur
Verarbeitung und Bewältigung des Geschehens beitragen.
Bei mehrfacher Vergewaltigung, begleitet von lebensbedrohlich
grausamer, sadistischer Gewaltanwendung mit schweren
physischen und psychischen Folgen für das Opfer
kann ein Schmerzensgeld von 100.000 DM angemessen
sein.
LG Frank furt/M., 24.02.1998, Az 2/26 O 564/96,
NJW 1998, 2294/2295; STREIT 1999, 22
Anmerkung In die Auswertung wurden Entscheidungen
ab 1990 auf genommen. In dem aus gewerteten Zeitraum
von 1990 bis
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Im
Jahre 2000 gab
es nur 5 (!) veröffentlichte Entscheidungen, die
ein Schmerzensgeld unter 10.000 DM zu sprachen.
Davon stammten 2 Urteile aus dem Jahr 1992 (2.000
DM wegen Vergewaltigung der Ehefrau, 5.000 DM wegen
Vergewaltigungsversuch), eins aus 1993 (3.000 DM
wegen sexueller Nötigung eines Kindes), eins aus
1995 (5.000 DM wegen sexueller Nötigung einer 18
jährigen Frau; das Urteil er ging im Adhäsionsverfahren)
und eins aus 1996 (5.000 DM wegen sexueller Nötigung
einer Schülerin, Amtsgericht Radolfzell). Angesichts
des Rechercheergebnisses, dass die Gerichte (Zivil-
und Strafgerichte) in Fällen von Vergewaltigung
oder sexuellem Missbrauch in der Regel Schmerzensgelder
nicht unter 10.000 DM zu sprechen, wurde die Auswertung
auf Schmerzensgeldurteile ab 10.000 DM aufwärts
beschränkt. Innerhalb des unter
1. und 2 genannten Auswertungsrahmens wurden nur
Zivilurteile ausgewertet, weil die von der Rechtsprechung
der Zivilsenate des BGH abweichende Rechtsprechung
der Strafsenate des BGH die Täter begünstigt und
zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung der
Geschädigten führt. Die in Adhäsionsverfahren ergehenden
Schmerzensgeldurteile der Strafgerichte legen in
der Regel die Rechtsprechung der Strafsenate des
BGH zugrunde, wonach der Genugtuungsfunktion des
Schmerzensgeldes durch Verhängung einer empfindlichen
Freiheitsstrafe Rechnung getragen wird, so dass
das Schmerzensgeld entsprechend zu reduzieren ist
(BGH 30.10.1992, NStZ 1993,145; 30.04.1993, StV
1993,460; anders und bisher unveröffentlicht neuerdings
der 1. Strafsenat, 24.03.1998 - 1 StR 23/98). Außerdem
stellen die Strafsenate maßgeblich auf die finanziellen
Verhältnisse des verurteilten Täters ab, und zwar
unter dem Gesichtspunkt, dass die Höhe des Schmerzensgeldes
nicht zu einer unbilligen Härte für den Täter führen
darf (BGH 30.10.1992, NStZ 1993,145; 09.06.1993,
BGHR StPO § 403 Anspruch 4; 13.12.1995, StV 1996,473).
Die Zivilgerichte folgen dagegen in der Regel der
Rechtsprechung der Zivilsenate des BGH, wonach sich
die strafrechtliche Verurteilung des Täters bei
vorsätzlichen Straftaten auf die Genugtuungsfunktion
des Schmerzensgeldes und auf des sen Bemessung grundsätzlich
nicht auswirkt (BGH, 29.11.1994, BGHZ 128,117; 16.01.1996,
NJW 1996,1591).
Diese Rechtsprechung ermöglicht es den Zivilgerichten,
den Opfern einen an gemessenen Schmerzensgeldbetrag
zu zusprechen, ohne sie durch sachfremde Erwägungen
zu benachteiligen.
Worin sollte denn auch die Genugtuung für ein vergewaltigtes
Kind liegen, das ein langes, belastendes und zuweilen
zusätzlich traumatisierendes Strafverfahren als
Hauptbelastungszeugin durch gestanden hat und dann
statt 40.000 DM nur 20.000 DM Schmerzensgeld zugesprochen
bekommt, weil der Täter zu 4 Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt wurde? Diese Frage muss man sich durchaus
ernsthaft stellen und lässt an den Ansätzen
der Strafsenate zweifeln. |
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