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Hier
hat sich zum Glück einiges geändert.
" Früher" war es so, dass das Opfer, wenn
es selber (bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten)
eine gewisse Einkommensgrenze überschreitet, den beauftragten
Anwalt selbst zahlen musste und dieses nur zu Lasten
des Täters oder des Staates ging,
wenn dieser - im Ergebnis- verurteilt wurde.
Heute
ist es so, dass ihr bei Sexualdelikten in vielen Fällen
unabhängig von eurem Einkommen einen Anspruch auf einen
eigenen Anwalt habt, der euch vertritt, ohne dass euch
dadurch Kosten entstehen.
Das ist immer der Fall, wenn das Sexualdelikt, das gegen
euch begangen wurde, rechtlich ein Verbrechen ist.
Ist die Tat dagegen "nur" ein sogenanntes Vergehen,
habt ihr nur dann einen Anspruch auf Bestellung eines
Anwalts auf Staatskosten, wenn ihr das 16. Lebensjahr
noch nicht vollendet habt.
Welche Tat als "Vergehen" und welche als "Verbrechen"
geahndet wird, ist nicht willkürlich, sondern gesetzlich
festgelegt. Alle Tatbestände im Strafgesetzbuch, bei
denen steht: "Die Tat ... wird mit Freiheitsstrafe nicht
unter einem Jahr bestraft" werden als Verbrechen geahndet.
Tatbestände in denen steht: "Die Tat ... wird mit einer
Freiheitsstrafe bis zu drei/fünf oder zehn Jahren bestraft"
sind grundsätzlich erst einmal "nur" Vergehen im Sinne
des Gesetzes. Als Beispiel: Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger
Personen gemäß § 179 Absatz I StGB ist ein Vergehen,
wird aber (wer weiter lesen mag) in Absatz IV zum Verbrechen,
wenn er in einer gewissen Art und Weise ausgeführt wird.
Das Gesetzbuch ist leider so sachlich und nüchtern.
Ich hätte es manchmal auch lieber anders.
In den verbleibenden Fällen, in denen ihr keinen Anspruch
auf kostenlose Bestellung eines Anwalts habt, könnt
ihr Prozesskostenhilfe
erhalten, wenn euer Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze
nicht überschreitet.
Wird Prozeßkostenhilfe gar nicht, oder nur auf Raten
bewilligt, so muß grundsätzlich das Opfer für seine
Anwaltskosten selbst aufkommen, wenn nicht letztere
beim Angeklagten realisiert werden können.
Vielfach werden aber die Kosten in diesen Fällen durch
die Opferschutzorganisation Weisser Ring übernommen.
Der
Antrag auf Prozesskostenhilfe oder die Bestellung eines
juristischen Beistandes wird von dem Anwalt gestellt
und muss vom Gericht, sofern die Voraussetzungen dafür
vorliegen, bewilligt werden. Des weiteres gibt es heute
die Möglichkeit so genannte "außerprozessuale Beratungshilfe"
(= Beratung und soweit erforderlich die rechtliche Vertretung
außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens). Diese
müsst ihr beantragen; zuständig ist hierfür das Amtsgerichts
eures Wohnortes oder das für den Kanzleisitz des Anwalts
zuständige Amtsgericht. Den Antrag auf Beratungshilfe
könnt ihr schriftlich einreichen oder zu Protokoll
des jeweils zuständigen Rechtspflegers am Amtsgericht
mündliche stellen. Jedes Amtsgericht verfügt über
eine Geschäfts- oder Rechtsantragsstelle, bei der ein
"Berechtigungsschein" für die Beratungshilfe
beantragt werden kann. Die Antragstellung kann vor oder
nach der ersten anwaltlichen Beratung erfolgen. Hier
wird vorab geprüft, ob ihr die Wahrscheinlichkeit besteht,
dass euch Prozesskostenhilfe zu gewähren wäre. Die Beratung
findet dann durch das Amtsgericht oder durch einen Anwalt
statt. Der Anwalt hat das Recht hierfür eine geringe
Gebühr von 10 Euro zu verlangen, kann darauf aber auch
verzichten, wenn eure Vermögensverhältnisse
dieses erfordern. Die Beratungshilfe wird in der Regel
nicht bewilligt werden, wenn ihr anderweitige Möglichkeiten
habt die Beratung zu finanzieren wie zum Beispiel eine
Rechtsschutzversicherung. Wenn ihr einen solchen Antrag
stellt, nehmt bitte -soweit vorhanden- eure Einkommens-
und Vermögensunterlagen mit, denn diese müsst
ihr dort belegen.
Hinweisen
wollte ich an dieser stelle noch darauf, dass durch
örtliche Beratungsstellen und zum Beispiel durch den
Weissen
Ring oftmals auch kostenlose rechtliche Beratung
angeboten werden, die vielleicht zur ersten Orientierung
auch schon ganz hilfreich sein kann.
Eine
informative Zusammenstellung an Frage zu der Höhe
und Gestaltung der Anwaltskosten findet ihr bei Anwalt24
de.
Einen informativen Prozesskostenrechner findet ihr bei
Anwaltssuchservice.
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