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Nun
kommt sicher einer der zunächst härtesten Brocken. Als
Übersicht, die hoffendlich den folgenden Text etwas
verdeutlicht, habe ich unter diesem Abschnitt eine Tabelle
eingefügt, anhand derer ihr noch einmal alles im Überblick
habt.
Die
Vernehmung - egal wo und durch wen- ist sicher für jede
und jeden Betroffenen eine belastende Situation, weil
es auch oft das erste Mal ist, dass man es überhaupt
in der Form und in der Konkretheit ausspricht, aussprechen
muss. Hinzu kommt, dass die vernehmende Person aus verschiedenen
Gründen einfach sehr konkret und detailliert fragen
muss. Das hat nichts damit zu tun, dass der/die Beamtin
unsensibel oder "neugierig" wäre, sie müssen
es.
Ein
Beispiel:
Es wird zum Beispiel gefragt werden wie sich der Missbrauch,
die Vergewaltigung konkret abgespielt hat und das nicht,
weil der Vernehmende "neugierig" ist, sondern einfach
schon deshalb weil kleine Unterschiede die verschiedenen
Delikte voneinander abgrenzen. So kann die Frage, ob
und in welcher Art und Weise gedroht oder Gewalt angewendet
wurde, ob es zum Geschlechts-, Oralverkehr oder anderen
sexuellen Handlungen gekommen ist darüber entscheiden,
ob (nach dem Wortlaut des Gesetzes) sexueller Kindesmissbrauch
und/oder Vergewaltigung vorliegt. Dieser Unterschied
ist für Opfer meist ziemlich unwesentlich, da beides
gleich "schlimm", gleich erniedrigend und furchtbar
ist. Für die Strafverfolgung ist dies aber, insbesondere
durch die sich unterscheidende Höhe der Strafandrohung
sehr wichtig, zum Beispiel in Bezug auf die Verjährung
der Taten. Zudem unterscheiden sich die Delikte rechtlich
darin, dass ersteres ein Vergehen und letzteres ein
Verbrechen ist (siehe zu dem Unterschied Frage
4), was wiederum Auswirkungen zum Beispiel auf Prozesskostenhilfe
und die Strafbarkeit von "nur" versuchten Delikten haben
kann.
Auch
wenn es wahnsinnig schwer ist, versucht euch bitte präzise
auszudrücken, denn aus rechtlicher Sicht ist Missbrauch
leider nicht gleich Missbrauch. Eine Vergewaltigung
ist schlimm und furchtbar. Aber damit sie rechtlich
auch als solche geahndet werden kann müsst ihr versuchen
diesen Begriff zu konkretisieren, zu sagen, wie ihr
vergewaltigt wurdet, was genau passiert ist, was mit
euch gemacht, von euch verlangt wurde, damit der Polizei,
der Staatsanwaltschaft, dem Gericht auch klar wird,
was genau geschehen ist. Es reicht leider nicht, dass
die vernehmende Person ahnt mit welcher Grausamkeit
der/die Täter vorgingen, sie müssen es von euch
hören. Andernfalls kann es sonst - wie eine Betroffene
die mir schrieb erleben musste- passieren, dass die
Staatsanwaltschaft eine versuchte Vergewaltigung "nur"
als Nötigung angeklagt. Sprecht ihr nicht ausreichend
Deutsch, so muß euch während der Vernehmung ein Dolmetscher
zur Verfügung gestellt werden, darauf könnt und
solltet ihr dann bestehen.
Anmerken
wollte ich noch, dass es heute grundsätzlich die Möglichkeit
einer Videovernehmung gibt. Ob eine solche für
euch in Frage kommt und inwieweit die entsprechende
Polizeidienststelle die Möglichkeit zu einer solchen
Vernehmung hat, ist leider -wieder- eine andere Frage.
Das bei der Vernehmung aufgezeichnete Videoband wird
dann zu den Akten gereicht und kann dazu führen, dass
eine Vernehmung in der Hauptverhandlung entbehrlich
wird. Eine Garantie ist es aber leider nicht, da das
Gericht nicht verpflichtet ist dieses ausreichen zu
lassen und sich zudem in der Hauptverhandlung auch noch
weitere, noch nicht beantwortete Fragen stellen können.
Solche Möglichkeiten besprecht ihr dann am besten für
euren konkreten Fall mit dem Anwalt oder auch der Polizei.
Zu der grundsätzlich vorgesehenen Möglichkeit einer
Videovernehmung im Rahmen der Hauptverhandlung komme
ich in einem späteren Punkt noch einmal zu sprechen.
Zur
Vernehmung selber, braucht ihr zunächst nichts besonderes
mitzubringen, außer euch selber, einen möglichst klaren
Kopf, vielleicht eine Begleitperson und euren Personalausweis.
Wenn ihr euch sicherer fühlt, wenn eine euch vertraute
Person oder euer Rechtsanwalt der Vernehmung beisitzt,
besprecht das mit der/dem Polizeibeamten. Die Polizei
muss es nicht gestatten, ich denke aber, dass die meisten
Beamten grundsätzlich Verständnis dafür haben, es sei
denn die betreffende Person kommt als Zeuge in Betracht.
Ein Tipp: Wenn sich die Polizei "quer stellt", ihr aber
nicht ohne euren Anwalt oder Begleitungt reden wollt,
macht eure Aussage von seiner/ihrer Anwesenheit abhängig,
denn da die Polizei eure Aussage nicht erzwingen kann,
wird sie es in der Regel gestatten, um unnötigen Aufwand
zu ersparen.
Als
erstes werdet ihr darauf hingewiesen werden, dass ihr
ein Aussage oder anders ein Zeugnisverweigerungsrecht
habt, wenn es sich bei den Beschuldigten um familiär
nahestehende Personen handelt und natürlich die Belehrung
über den Wahrheitsgehalt der Aussage. Hier finde ich
wieder ganz wichtig, dass ihr auf euch selber aufpasst.
Einzig und allein ihr selber kennt eure Grenzen und
Belastbarkeit, jedoch sollte sich jeder im Vorwege auch
der Belastung bewusst sein und sich darauf einstellen.
Wenn ihr nicht mehr könnt oder euch die Fragen zu viel
werden, sagt: "Stop, ich kann nicht mehr". Versucht
euch zu konzentrieren, so gut es eben geht. Wenn ihr
etwas nicht erinnert, sagt: "Ich erinnere mich nicht"
oder "ich bin mir nicht sicher" das ist in Ordnung.
Ihr müsst nicht denken, dass euch dann keiner glaubt,
nur weil ihr euch an manche Dinge vielleicht nicht gleich
konkret erinnern könnt, im Gegenteil. Wenn euch zu einer
der vorherigen Fragen später noch etwas einfällt, sagt
es bitte. Wenn ihr etwas nicht versteht, sagt: "Ich
verstehe es nicht". Ihr seid in einer Ausnahmesituation
und das weiß auch jeder der dort mit euch spricht. Wenn
ihr nicht mehr könnt, sagt es bitte, dann muss die Vernehmung
unterbrochen werden. Schützt euch selber, wenn ihr nichts
sagt, wird die vernehmende Person sicher fortfahren
mit der Befragung. Im Zweifel kann es halt erst am nächsten
Tag weitergehen. Vielleicht nehmt ihr euch dann aber
erst einmal eine kleine Auszeit und versucht es am gleichen
Tag zu Ende zu bringen, denn: dann habt ihr es hinter
euch. So denke ich für mich persönlich, aber jede andere
Entscheidung ist auch richtig und in Ordnung. Für die
Vernehmung gibt es sonst kein Schema. Hier muss man
auch einfach Glück haben, dass man an jemanden gerät
zu dem man Vertrauen findet, mit dem man reden kann.
Über die Vernehmung wird zeitgleich ein Protokoll angefertigt,
das ihr hinterher unterschreiben müsst. Ich glaube manch
ein Beamter denkt sicher, dass den Betroffenen das nicht
so schwer fällt, aber es ist sicher schwer und hart
das, was man nur mühsam und unter Scham erzählen kann,
in so präzisen und klaren Worten auf dem Papier zu lesen.
Aber bitte: lest es euch durch, es ist wichtig! Es ist
die Aussage, zu der ihr hinterher stehen müsst. Wenn
etwas nicht so formuliert ist wie ihr es gesagt habt,
oder wenn euch eine Darstellung anders als von euch
erzählt vorkommt, wenn dort etwas steht, was ihr anders
gemeint oder gesagt habt oder ihr mit irgendwas nicht
einverstanden seid, euch, eure Worte nicht richtig widergegeben
fühlt, euch etwas verwirrt, verunsichert, dann
sagt es bitte, fragt nach. Es ist niemand böse, es ist
wichtig und in Ordnung. Es ist euer Recht und eure Pflicht.
Schützt euch selber, es geht um euch und ob der Beamte
das Protokoll dann noch einmal ändern muss ist nicht
euer Problem und es wird euch niemand böse sein. Und
wenn doch: auch egal oder?
Vernommen
werden können weiter Personen aus eurem Umfeld. Freunde,
Eltern, Lehrer, Partner. Menschen, die ihr als Zeugen
angebt, weil sie etwas mitbekommen haben oder weil ihr
euch diesen Menschen anvertraut habt. Anwälte, Pastoren,
Ärzte und Psychologen stehen grundsätzlich unter Schweigepflicht,
dürfen ohne eure Zustimmung in der Regel nichts sagen.
Dies gilt jedoch nicht für einen Arzt, der euch z.B.
auf Anordnung im Rahmen des Verfahrens (z.B. nach einer
grade geschehenen Vergewaltigung) untersucht und eure
Verletzungen attestiert. Folgende Tabelle möchte euch
noch einmal verdeutlichen, welche Rechte und Pflichten
ihr bei einer Vernehmung habt. Es sind ganz allgemeine
Zeugenrechte, die sich nicht nur auf euch als Zeugen
bei Sexualdelikten beziehen, sondern auf jegliche Strafverfahren.
Gerichtliche Einrichtungen verfügen in der Regel
auch über eine Zeugenberatungsstelle, mit der ihr
vor einer Vernehmung oder vor der Verhandlung telefonisch
oder persönlich Kontakt aufnehmen könnt und
die euch über eure Rechte un Pflichten als Zeuge
in einem solchen Verfahren sicher gerne aufklären,
sofern ihr keinen Anwalt habt. Eine Kleine Übersicht
von Einrichtungen die Opferschutz und Beratungen anbieten,
könnt ihr auf dieser Seite unter dem Link zu allgemein
und rechtlich beratenden Einrichtungen einsehen.
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bedeutet: ja (-) bedeutet: nein
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