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In
Bezug auf die Grundlagen, die ein Gutachter einem Gutachten
über die Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussagen zugrunde
legt, möchte ich euch noch auf die Frage
Nr. 8 verweisen. Die Frage ob ein Gutacher
eure Aussage für wahr oder nicht wahr hält wird im Rahmen
solcher Gutachten unter anderem anhand standarisierter
"Merkmalstabellen" beantwortet. Der Gutachter wird durch
Antrag des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft bestellt
- er steht im Dienste des Gerichtes. Er muss bei einem
Strafprozess währen der ganzen Beweisaufnahme anwesend
sein und hat selbst das Recht im Rahmen dieser Anwesenheit
andere Zeugen und den Angeklagten zu Dingen zu befragen,
die für das Gutachten von Bedeutung sein können. Zudem
wird er im Anschluss dazu angehört. Eure Befragung
findet zuvor in einem einzelnen Gutachtergespräch statt.
Das Gutachten selber zerfällt dann rein strukturell
in einen psychologisch diagnostischen "Expertenteil"
und in einen gutachterlichen Teil - indem es um die
Beantwortung der juristischen Fragen aus psychologisch-psychiatrischer
Sicht geht. Da im Strafprozess nur dass gilt was die
Beweisaufnahme ergibt und in der mündlichen Verhandlung
gesagt wird, hat das schriftliche Gutachten nur vorläufigen
Charakter. Wenn der Gutachter in der Verhandlung selbst
- durch die eigene Befragung des Täters und/oder
andere Zeugen - zu einem anderen Schluss kommt als er
vorher schriftlich niederlegte, so gilt das was die
tatsächliche Verhandlung ergeben hat. Sind Prozessbeteiligte
mit dem Gutachterergebnis nicht einverstanden, kann
der Gutachter in der Hauptverhandlung selbst, von diesen
auch noch weiter befragt werden.
Wenn
man gesagt bekommt, dass man sich einem Glaubwürdigkeitsgutachten
unterziehen soll, denken bestimmt viele: "oh je...,
man(n) glaubt mir nicht"! Aber so ist es nicht. Meist
ist es so, dass eure Täter die Tat sicher leugnen werden.
Versuchen werden diese zu verschleiern, die Begebenheiten
zu verzerren, anders darzustellen, euch zu beschuldigen...
Das hat ja auch meist jahrelang gut geklappt, warum
sollten sie "auf einmal" alles gestehen. Doch die Täter
dürfen lügen und auch schweigen. Sie sind nicht verpflichtet
die Wahrheit zu sagen, sich selbst zu belasten oder
dazu beizutragen dass man ihre Lüge entlarvt. Die Staatsanwaltschaft
und das Gericht stehen nun vor dem Problem den Tätern
die Tat nachweisen zu müssen. Das bloße Gefühl, dass
alles genauso gewesen und geschehen ist wie ihr es ausgesagt
habt reicht leider nicht und zudem kann es halt sein,
dass der Täter oder sein Verteidiger versuchen euch
als unglaubwürdig darzustellen. Solchen Darstellungen
muss das Gericht keinen Glauben schenken, aber die Überzeugungsfindung
ist halt einfacher wenn ein Gutachten anderes beurkundet.
Das ist zunächst einer der eigentlichen Gründe
für ein solches Gutachten. Ein solches hat also
zunächst nichts damit zu tun, dass man euch oder eure
Aussage anzweifelt. Das Gutachten selbst dient dem Gericht
nur als Entscheidungshilfe. Das Gericht entscheidet
dann welchen Wert es dem Gutachten zuspricht. Inwieweit
das Gutachten den Prozess mitbestimmt.
Wichtig
ist noch, dass ihr (oder euer gesetzlicher Vertreter)
die Zustimmung zu einem solchen Gutachten auch verweigern
könnt. Das würde ich allerdings nicht immer raten. Wenn
Aussage gegen Aussage steht und der Erhebung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens
nicht zugestimmt wurde, dann erscheint dem Gericht die
Beweislage oft als nicht ausreichend. Zumal der Strafverteidiger
des Beschuldigten bzw. Angeklagten nun einen Ansatzpunkt
bekommt eure Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen. Die
Verfassungsmäßigkeit solcher Gutachten ist durchaus
umstritten. Ich persönlich weiß noch nicht was ich von
solchen Gutachten halten soll, aber mir fehlen da sicher
auch die Erfahrungen. Ich habe schon von einigen Betroffenen
gehört deren Aussage in solchen Gutachten als "nicht
glaubwürdig" beurkundet wurde und da sträuben sich mir
die Nackenhaare und das gewaltig. Dass solche Gutachten
nicht frei von Fehlern sind weiß aber - so denke ich-
auch das Gericht.
Auch
hier gilt auf jeden Fall: Schützt euch selbst! Bereitet
euch gut auf ein solches Gespräch vor. Schreibt euch
wichtige Dinge auf und nehmt den Zettel mit, vielleicht
gibt es euch Sicherheit diesen einfach dabei zu haben.
Wenn der Gutachter Details fragt, die ihr nicht beantworten
könnt, weil ihr es einfach -noch- nicht aussprechen
könnt, dann sagt es. Wenn ihr etwas nicht mehr wisst,
sagt es. Wenn euch später oder zwischendurch noch was
wichtiges einfallen sollte, sagt es. Wenn ihr Ängste
habt, auch Ängste vor dem Gutachten an sich und/oder
vor dem Gutachter - sagt es ihm. Genauso auch wenn ihr
keinen "Draht" zu dem Gutachter bekommt. Es
sind in der Regel geschulte und erfahrene Psychologen
oder Psychiater. Wenn es die Situation auch nicht grundlegend
ändert, so führt es doch dazu, dass er/sie eure Unsicherheit
und euer Verhalten besser versteht und nicht fehlinterpretiert.
Der Mensch der dort vor euch sitzt, kennt euch ja gar
nicht. Ihr solltet euch nicht verstellen, nicht denken
es dem Gutachter "recht-machen" zu müssen. Ihr müsst
und dürft offen sein. Eure Erlebnisse, Eindrücke und
Empfindungen zu der Tat und dem Täter dürfen diffus
und subjektiv sein. Es hat keinen Sinn, den Kopf in
den Sand zu stecken. Wir alle wissen welche vielfältigen
Folgen unsere Erfahrungen haben. Wir kennen die Ängste
die wir haben damit wir das Erlebte überleben konnten.
Wir wissen das, aber weiß es auch der Gutachter?
Deshalb
ist es einfach wichtig, dass ihr alles gebt, alles sagt,
damit der Gutachter euch verstehen kann. Er muss es
wissen, sonst interpretiert er manches vielleicht falsch.
Versucht das Gutachten und den Gutachter nicht als "gegen
euch gerichtet" zu betrachten. Wenn es positiv ausfällt
ist es ein Trumpf in eurem Ärmel. ihr braucht nicht
an euch zu zweifeln, nicht eine Minute, nicht einem
Moment. Habt keine Angst, der Gutachter möchte euch
nichts Böses. Sagt der Person das was ihr wisst, versucht
die Fragen so präzise wie es euch möglich
ist, zu beantworten und geht davon aus, dass dieser
Mensch euch glaubt.
Wenn
es nicht so sein sollte, dann ist das für einen persönlich
sicher ganz unsagbar furchtbar und es wiederholt sich
hier die früher erlebte Hilflosigkeit und das Gefühl
des "ausgeliefert sein", dennnicht selten wurde Betroffenen
der Satz eingeprägt: "wenn du etwas erzählst, es glaubt
dir eh niemand". Es mag persönliche Gründe haben, warum
dieser Mensch euch nicht glaubt. Es mag eure -berechtigte-
Unsicherheit und Angst gewesen sein, die den Gutachter
misstrauisch machte und ihn zweifeln lies. Eine Unsicherheit
die er nicht verstand und falsch interpretierte. Es
mag eigene Unsicherheit bei dem Gutachter sein... ich
weiß es nicht. Wichtig ist aber, dass der Gutachter
in der Verhandlung anwesend sein wird und -wie gesagt-
der Beweisaufnahme folgt, selbst das Recht hat den Täter
zu befragen und dann durchaus auch noch zu einem anderen
ergebnis kommen kann. Es zählt grundsätzlich,
das, was er in der Verhandlung sagt. Kommt er hier zu
einem anderen Schluss als in dem Gutachten, so zählt
dieses, das Gutachten wird dann gegenstandslos.
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