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Dies
ist der erste Teil einer Ausführung über die Hintergründe
der Glaubwürdigkeitsbegutachtung und der Basis
auf der diese Gutachten entstehen. Der zweite Teil dieser
Darstellung befindet sich aus Gründen - die ich
am Ende dieses Textes kurz ansprechen möchte -
auf einer durch Passwort geschützten
Seite. Wer Opfer ist, und ein solches Gutachtergespräch
vor sich hat und sich intensiver darauf vorbereiten
möchte, kann uns gerne mailen
und bekommt dann auf Wunsch von uns das Passwort zugeschickt.
Bei
weitem nicht jedes Opfer sexueller Gewalt muss sich
einem solchen Gutachten stellen. Im Gegenteil. Die Würdigung
von Zeugenaussagen gehört grundsätzlich zum Wesen richterlicher
Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatrichter
anvertraut. Das gilt nicht nur bei erwachsenen Zeugen,
sondern regelmäßig auch für die Aussage eines Kindes
oder eines jugendlichen Zeugen, welche Opfer eines an
ihm begangenen Sexualdeliktes sind. Die Hinzuziehung
eines sachverständigen Gutachters ist für das Gericht
aber dann geboten, wenn der zu beurteilende Sachverhalt
ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist die Zweifel
aufkommen lassen. Und zwar Zweifel daran, ob die Sachkunde
des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit
unter den gegebenen, besonderen Umständen ausreicht.
Im Klartext heißt es, dass es grundsätzlich zu keinem
Gutachten kommt. Es sei denn das Gericht weiß sich nicht
anders zu helfen um den Sachverhalt aufzuklären. Die
Verfassungsmäßigkeit solcher Gutachten ist umstritten.
Anerkannt ist aber, dass es grade bei Kindern und behinderten
Menschen sinnvoll sein soll, dass sich Experten mit
den Aussagen dieser Zeugen befassen. Bei erwachsenen
Zeugen zu denen das Gericht einen besseren Zugang findet,
sind solche Gutachten eher die Ausnahme. Trotzdem kann
es durchaus - wenn Aussage gegen Aussage steht und keine
weiteren Beweise oder Zeugen zur Verfügung stehen -
zu der Erhebung eines Glaubwürdigkeitsgutachten kommen.
Wie bereits erwähnt müsst ihr einem solchen Gutachten
nicht zustimmen; doch denke ich, dass es für euch, wenn
ihr euch gut darauf vorbereitet und einen Weg findet
euch gegenüber dem Gutachter zu öffnen, in vieler Hinsicht
auch positiv sein kann. Mit dieser und der vorangegangenen
Ausführung möchte ich euch gerne helfen euch auf ein
solches Gespräch vorzubereiten und euch Mut machen positiv
in ein solches Gespräch hineinzugehen.
Die
Begutachtung von Zeugen und Missbrauchsopfern durch
einen - vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft bestellten
Gutachter - im Rahmen eines Strafverfahrens erfolgt
auf der Basis von, in Merkmalslisten festgelegten Glaubwürdigkeitskriterien
(den sogenannten "Realkennzeichen") die durch Erhebung
vieler Studien zusammengestellt wurden. Diese wurden
entwickelt da Informationsquellen wie körperliche Symptome,
Verhaltensauffälligkeiten, nonverbale Verhaltensweisen
und zum Beispiel das Mal- und Spielverhalten von Kindern,
für die Gutachter nicht in der Form nur für Kinder die
Missbrauch erlebt haben spezifisch war, sondern durchaus
auch in anderen Ursachen liegen konnte.
Diese
Realkennzeichen basieren auf der Annahme, dass sie in
einer phantasierten Aussage nur selten vorkommen, da
ein Zeuge (also das Missbrauchsopfer) nicht in der Lage
ist, eine Aussage mit den in den Realkennzeichen beschriebenen
Qualitäten, ohne eigene Erlebnisgrundlage zu erfinden.
Das bedeutet, dass diese Merkmale ein Gerüst der Glaubwürdigkeitsbeurteilung
bilden. Zu diesen Realkennzeichen kommt natürlich
der Gesamteindruck den der Gutachter von euch, von dem
Gespräch und den Gesprächsinhalten bekommt.
Die Merkmale müssen nicht alle erfüllt sein. Im Gegenteil.
Es ist nur ein Gerüst welches die Gutachter dem Gutachten
zugrunde legen. Dieses wird eurem Alter und euren Erlebnissen
endsprechend angepasst und ausgelegt. Dass es solche
Listen gibt heisst nun nicht, dass sich ein Gutachter
vor euch hinsetzt, mit euch eine halbe Stunde redet
und währenddessen oder danach die Merkmale dieser
Listen abhakt und dann zu dem Schluss kommt: die Aussage
ist wahr oder nicht. So ist es sicher nicht, diese Merkmale
sind einfach "nur" Kriterien der Glaubwürdigkeitsanalyse,
die versuchen den Gutachter auf bestimmte Verhaltensweisen,
die Opfer von Missbrauch und Vergewaltigung oft haben,
aufmerksam zu machen.
Sagen
wollte ich noch, dass rein statistisch gesehen fast
90 % aller in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis
der Glaubwürdigkeit kommen, wobei noch beachtet
werden muss, dass unter den verbleibenden 10% viele
noch recht junge Kinder sind, die die Anschuldigung
des Missbrauches unbewusst benutzen, um auf andere Misstände
in der Familie aufmerksam zu machen. Diese Kinder lernen
mit durch solchen Anschuldigungen oft erstmals, dass
sie jemand hört, wahrnimmt, ernst nimmt, sich mit
ihnen beschäftigt, ihnen zuhört und da man
oft durchaus geneigt ist viel in Kindersprache hineinzulesen,
ergeben sich dann manchesmal vielleicht Fehlinterpretationen,
die eine eigene Dynamik entwickeln können. Sagt
ein kleines kind:"Pappa hat nie Zeit für mich
und ist immer böse, wenn ich ihn was frage, schickt
mich weg oder haut mich dann" ist das sicher ein
Satz, der eher einmal untergeht als: "Was Pappa
mit mir macht, das tut mir weh, das mag ich nicht!".
Beides kann -bei kleinen Kindern- alles heissen oder
nichts, aber in der Variante Nummer zwei wird man vielleicht
eher hellhörig. Das merken Kinder sehr schnell.
Wenn die Familienverhältnisse dann noch zerrüttet
sind und vielleicht ein Elternteil dieses benutzt, um
dem anderen zu schaden bekommt das sicher auch manchesmal
eine Art Eigendynamik, die ein kleines Kind sicher schlecht
lenken kann. Soviel nur zu dem Grossteil der 10 %, denen
ein Gutachtet nicht glaubet. Also: im
Grunde geht ein Gutachter davon aus, dass ihr die Wahrheit
sagt; nicht davon, dass ihr lügt. ok? ok!
Ich
habe mich nach langen Überlegungen entschlossen
die Liste der Realkennzeichen nicht "einfach so"
online zu stellen. Zwar ist es kein "geheimes Dokument",
sondern etwas, das man durchaus auch in den entsprechenden
Lehrbüchern finden kann, doch gibt es Gründe
mit solchen Informationen vorsichtig umzugehen.
Zum
einen habe ich mit Betroffenen gesprochen die ein solches
Gutachten mit Erfolg durchgestanden haben und denen
ich dann diese Liste der Realkennzeichen zugänglich
machte. Ich bekam von einigen die Antwort: "Danie,
wenn ich das vorher gewusst hätte wäre ich
nicht so positiv in das Gespräch reingegangen.
Ich hätte mir viel zu viel Gedanken darüber
gemacht ob sich das, was ich nun sage, mit diesen Merkmalen
deckt." Das zeigte mir, dass es sicher sehr unterschiedlich
ist ob einem solch ein Detailwissen hilft oder ob es
eher blockiert und ängstigt. Zusammenfassend kann
man sagen, dass sich die Merkmale dieser Listen im Grunde
mit unserem Erlebten,-mit unserer Art des Redens und
des Umganges mit dem Thema - doch decken. Denjenigen
die diese Auflistung vorher nicht lesen wollen, möchte
ich gerne sagen, dass ihr so erzählen könnt
und sollt wie es in euch ist. Ihr müsst nicht alles
exakt chronologisch reproduzieren. Wenn euch später
noch etwas zu vorangegangenen Ausführungen einfällt
könnt und sollt ihr es jeder Zeit hinzufügen.
Die oft diffus wirkenden Erinnerungen dürfen auch
diffus und etwas unsortiert sein. Das ist in Ordnung.
Ihr
müsst nicht denken, dass der Gutachter nur eine
detaillierte Beschreibung des Geschehens hören
will. Er will es so hören wie ihr es erlebt und
empfunden habt. Das
Geschehen aus eurer Sicht. Wenn ihr Dinge nicht
mehr wisst dann ist es ok. Wenn ihr selbst an euren
Wahrnehmungen zweifelt, ist das auch ok. Wenn ihr Dinge
erinnert, die der Täter sagte, - an sich hatte,
-oder die euch während der Tat auffielen (auch
wenn es nicht wesentlich für das eigentliche Geschehen
ist) dann sagt das alles genauso, wie ihr es erinnert.
Sagt einfach alles was in eurem Kopf ist. Und zwar genauso
wie es dort gespeichert wurde. Ihr braucht nicht versuchen
es dem Gutachter "recht machen" zu wollen
oder zu denken "wenn ich nun dies oder jenes sage
wird er mir nicht glauben". Das ist nicht so.
Für
euer Gutachten das euch vielleicht bevorsteht gilt somit:
sagt nur das was ihr wisst, erinnert, gefühlt und
gedacht habt. Wisst ihr etwas nicht mehr, dann sagt
es, es ist o.k.. Versteht ihr etwas nicht oder macht
euch etwas Angst, dann sagt es dem Gutachter. Er muss
es wissen um euch zu verstehen. Ihr braucht nicht versuchen
dem Gutachter die Erlebnisse besonders strukturiert
und lückenlos zu schildern. Erzählt alles "einfach"
so wie es in eurem Kopf ist.
Eine
Betroffene die auch ein solches Gutachten durchgestanden
hat schrieb mir, dass ein gewisses "Durcheinander" und
auch das "Fehlen" einzelner Erinnerrungen bei ihrem
Gutachten als Anhalt für die Glaubwürdigkeit genannt
wurde.
Ein
anderer Grund der mich dazu bewog eine detailliertere
Ausführung auf dieser Seite nicht einfach so online
zu stellen ist die Tatsache, dass hier auch viele Menschen
lesen die nicht Opfer sind. Tätern und Menschen,
die nur vorgeben Opfer zu sein, um andere Menschen beschuldigen
sollen hier nicht eine Art "Gebrauchsanweisung"
bekomen. Ich hoffe ihr versteht das nicht falsch aber
so etwas kommt vor und das sicher nicht selten. Nicht
alle Männer sind schlecht. Nicht selten wird Kindesmissbrauch
aus niederen Beweggründen, oder Beweggründen,
die aus einer anderen Problematik resultieren, erfunden.
Nicht alle beschuldigten sind Täter und werden
durch Falschaussagen schnell zu Opfern. Es ist mir sehr
wichtig, dass grade im Bereich der rechtlichen Darstellung
ein gewisses Maß an Objektivität vorhanden
ist und erhalten bleibt. Wenn ihr weitere Informationen
möchtet und das Gefühl habt, dass es euch
weiterhelfen würde die Auflistung der Merkmale,
die Gutachter einem solchen Gutachten zu Grunde legen
zu lesen, dann schickt einfach eine Mail an Bine
-der Webmasterin dieser Seite- oder an mich.
Wir senden euch dann das Passwort zu und helfen euch
auch gerne nach unseren Möglichkeiten weiter.
Ich
pesönlich denke, dass das Wissen um diese Listen
hilfreich sein kann und das nicht aus dem Grunde, dass
man dann zu wissen glaubt, wie man sich dem Gutachter
gegenüber verhalten kann/soll, sondern weil man
daran ersehen kann, dass man so sein und reden darf,
wie es in einem ist und dass einem dann, auch wenn einem
die Erfahrungen des bisherigen Lebens sicher oft anderes
lehrten, auch geglaubt wird. Aus diesem Grunde möchten
wir denen, die das genauso empfinden auch gerne die
weiteren Ausführungen zum Glaubwürdigkeitsgutachten
zugänglich machen; schreibt uns einfach, dann bekommt
ihr das Passwort zugeschickt.
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Hier
findet ihr
Literatur zur Begutachtung und
Literatur, die geeignet sein kann, euch
oder
Kinder auf ein solches Gutachten und
ein Gerichtsverfahren vorzubereiten.
Ausserdem
gibt es von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychologie
in Ulm ein interessantes "Merkblatt"
das ihr ansehen und durchlesen könnt. Einfach
hier
klicken.
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