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Wann kommt es zur Verhandlung? |
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| Ist
die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass die Beweise reichen
und dass ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten
besteht, erhebt sie Anklage bei dem zuständigen Gericht.
Nun prüft das Gericht in einem Zwischenverfahren, ob es
ebenfalls einen hinreichenden Tatverdacht gegen den -nun-
Angeschuldigten bejahen kann und eröffnet dann das Hautverfahren.
Dies kann unter Umständen jedoch einige Zeit dauern. Es
kann, muss aber nicht. Ich denke acht bis zwölf Wochen,
bis hin zu mehr als 2 Jahren können grundsätzlich dazwischen
liegen. Das hängt im wesentlichen damit zusammen, wie
schnell sich die Ermittlungen führen lassen und wie "ausgebucht"
unter Umständen die Gerichte sind. Wird die Hauptverhandlung
eröffnet bekommt ihr eine Ladung, auf der alles Wesentliche
steht. Ort, Uhrzeit, Raum, Richter, Angeklagter usw. Vielleicht
hilft es euch, wenn ihr vor der Verhandlung einfach mal
zu dem Gericht hinfahrt. Reingeht. Euch anseht, wo der
Raum ist, wie es dort aussieht. Mir nimmt so etwas immer
Angst und Unbehagen und macht mir die Vorbereitung auf
unangenehme Situationen oft ein wenig leichter. Strafverfahren
sind in der Regel öffentlich. Wenn es euch hilft könnt
ihr euch zum Beispiel auch einmal in irgendeine Verhandlung
reinsetzen und zuhören. Der Ablauf in strafrechtlichen
Prozessen ist - wie gleich noch genau erzählt wird- im
Groben immer gleich. Fragt vielleicht euren Anwalt, wann
er zum Beispiel eine andere Strafsache vertritt und ob
ihr als "Öffentlichkeit" dabei sein könnt. Dann erlebt
ihr euren Anwalt auch gleich mal in Aktion und vielleicht
auch in Rage... . Auch das kann wichtig und hilfreich
sein. Die Verhandlung an sich kann unter Umständen für
mehrer Sitzungstage angesetzt sein. Ob ihr immer anwesend
sein müsst, besprecht ihr dann am besten mit eurem Anwalt. |
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