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Ob
die Verhandlung vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht
eröffnet wird, ist gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich
sind in Strafsachen die Amtsgerichte zuständig, es sei
denn:
-
die Straftat erfüllt einen schweren Verbrechenstatbestand
eines festgelegten Kataloges im Gerichtsverfassungsgesetz,
oder
-
es wird im Einzelfall eine höhere Freiheitsstrafe als
vier Jahre erwartet, oder
- es wird damit gerechnet, dass der Täter in einem psychiatrischen
Krankenhaus oder allein oder neben der Strafe in Sicherheitsverwahrung
genommen wird, oder
- Der Staatsanwalt erhebt, aufgrund einer besonderen
Bedeutung des Falles Anklage vor dem Landgericht.
Beim
Amtsgericht seht ihr euch einem Richter oder einem Richter
und 2 Schöffen gegenüber. Weiter anwesend sind dann
noch ein Staatsanwalt, ein Protokollant, der Angeklagte
und sein Verteidiger. Beim Landgericht gibt es 2 Strafkammern,
eine "Große Strafkammer" und eine "Kleine Strafkammer".
Die große Strafkammer besteht aus 3 Richtern und 2 Schöffen,
die kleine Strafkammer aus einem Richter und 2 Schöffen
und ansonsten den auch beim Amtsgericht anwesenden Personen.
Wichtig
ist hier zunächst erst einmal nur, dass ihr einfach
wisst dass euch beim Landgericht mehrere Personen gegenübersitzen.
Das kann Angst machen und verunsichern, braucht es aber
nicht, euch will keiner etwas Böses. Alles weitere besprecht
ihr dann am besten speziell für euren Fall mit eurem
Anwalt.
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