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Der
Ablauf der Hauptverhandlung ist ganz strikt gesetzlich
geregelt und normiert und folgt immer dem vorgeschriebenen
Muster, was bedeutet, dass man sich ganz gut darauf
vorbereiten kann. Was natürlich variiert ist die Länge
der einzelnen Abschnitte, denn das hängt zum Beispiel
auch von dem Umfang der Anklage und der "Geständnisbereitschaft"
des Täters ab. Die Hauptverhandlung beginnt mit dem
Aufruf der Sache. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Prozessbeteiligten
in den Sitzungssaal gebeten, der vorsitzende Richter
stellt fest, ob Angeklagter und Verteidiger anwesend
sind, die Beweismittel herbeigeschafft wurden und insbesondere,
ob die geladenen Zeugen, Sachverständige und Gutacher
erschienen sind. Dann müssen die Zeugen den Saal verlassen,
ihr, wenn Ihr Nebenkläger seid grundsätzlich nicht.
Ob das für euch und/oder für den Prozess gut oder hilfreich
ist, müsst Ihr mit eurem Anwalt besprechen.
Der
Richter befragt den Angeklagten dann zunächst über seinen
persönlichen Verhältnisse und dann liest der Staatsanwalt
die Anklage vor. Der Angeklagte wird nun noch einmal
darauf hingewiesen, dass es ihm freisteht, sich zur
Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Wenn
er bereit ist sich zu den Anklagepunkten einzulassen
wird er zuerst zu den Vorwürfen vernommen. Nach dieser
Vernehmung folgt die Beweisaufnahme die sich von Amts
wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel erstreckt.
Da für die Verurteilung nur zählt, was auch die Hauptverhandlung
ergibt, kann es sein, dass ihr alles, was bereits in
den Akten steht, noch einmal erzählen müsst. Die Akten
sind nur Leitfaden. In manchen Gerichten gibt es heute
schon die Möglichkeit einer Videovernehmung, sodass
ihr räumlich von dem Täter und dem Gericht getrennt
seid und in einem Nebenraum zeitgleich die Fragen, deren
Beantwortung in Bild und Ton in den Gerichtssaal übertragen
werden, beantworten könnt. Diese Art der Vernehmung
muss beantragt werden, ist aber, da sie recht neu ist,
noch nicht überall möglich. Das Gericht hört in der
Regel alle geladenen Zeugen und Sachverständige und
nimmt alle Beweismittel in Augenschein. Die geladenen
Zeugen (also auch ihr) dürfen nach ihrer Vernehmung
nicht einfach gehen, sondern müssen solange bleiben,
bis das Gericht, die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte
der Entlassung zustimmen. Seid ihr als Zeuge geladen,
bekommt ihr eure "Auslagen" wie Fahrtkosten, ggf. Verdienstausfall
von der Gerichtskasse ersetzt. Nach euren Auslagen wird
euch der Richter fragen, bevor er euch entlässt. Ihr
bekommt dann von ihm ein Schriftstück an die Hand, mit
der ihr gleich zur "Gerichtskasse" (ein so gekennzeichneter
Raum, der i.d.R. direkt im Gerichtsgebäude ist) gehen
könnt und eure Auslagen erstattet bekommt.
Im
Einzelnen könnt ihr unter anderem folgendes verlangen:
-
Verdienstausfall bis zu einer Höchstgrenze von ca. 12,50
Euro je Stunde der versäumten Arbeitszeit. Wer keinen
Verdienstausfall erleidet, erhält ca. 2 Euro je Stunde
(Mindestentschädigung). Die Entschädigungen werden grundsätzlich
für höchstens 10 Stunden je Tag gezahlt.
-
Die notwendigen tatsächlich entstandenen Fahrtkosten
und zwar grundsätzlich: bei Benutzung von öffentlichen,
regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln die entstandenen
Auslagen für die Wagenklasse, die ihr auch bei privaten
Fahrten üblicherweise benutzt, und die Mehrkosten für
zuschlagspflichtige Züge; Bei Benutzung eines eigenen
oder unentgeltlich von einem Dritten zur Verfügung gestellten
Kraftfahrzeugs bis zu einer Gesamtstrecke von einschließlich
200 km für jeden gefahrenen Kilometer des Hin- und Rückweges
0,20 Euro (bei einer längeren Gesamtstrecke jedoch nur
bis zur Höhe der Kosten für die Benutzung des preisgünstigsten
öffentlichen Beförderungsmittels).
-
Bis zu bestimmten Grenzen auch Ausgaben für Verpflegung
und eine etwa erforderliche Übernachtung.
-
Sonstige Aufwendungen zum Beispiel bei Schwerbehinderten
die Kosten einer notwendigen Begleitperson, Kosten für
die notwendige Vertretung am Arbeitsplatz oder für die
notwendige Betreuung von Kindern oder sonstigen Angehörigen,
die gewöhnlich von euch beaufsichtigt werden.
Auf
Antrag wird euch unter bestimmten Voraussetzungen für
die zu erwartenden Reisekosten ein angemessener Vorschuss
gewährt.
Auf
die genaue Verlesung von Urkunden, Schriftstücken und
Protokollen in der Hauptverhandlung möchte ich hier
nicht im einzelnen eingehen, nur so viel vielleicht,
es gibt für alles Vorschriften, es kann keiner vorlesen
oder nicht- vorlesen, was er/sie möchte. Wem ihr zum
Beispiel ein Aussageverweigerungsrecht habt, vorher
bei der Polizei jedoch eine Aussage gemacht habt, euch
nun aber auf dieses Aussageverweigerungsrecht beruft,
also nichts mehr dazu sagen wollt, dürfen eure früheren
Aussagen grundsätzlich auch nicht verlesen werden. Nach
der Beweisaufnahme können/werden Staatsanwalt, Verteidiger
und euer Nebenklagevertreter in Plädoyers ihre Meinung
vortragen und die Anträge stellen, der Angeklagte hat
dann - sodenn er will - das letzte Wort und der/die
Richter ziehen sich zur Urteilsfindung gegebenenfalls
mit den Schöffen zurück.
Die
Hauptverhandlung endet dann mit der Verkündung des Urteils.
Das Gericht muss von der Schuld des Angeklagten zweifelsfrei
überzeugt sein. Bestehen geringste Zweifel muss es den
Angeklagten nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freisprechen,
so hart es ist und manch eine Urteilsbegründung kann
auch oft als erneute Demütigung empfunden werden. Ein
Freispruch hat nicht zwingend damit zu tun, dass man
euch nicht geglaubt hat. Die Zweifel sind auch nicht
unbedingt mit euren Aussagen verknüpft, sondern beruhen
auch - wie eingangs schon erwähnt- auf den Einlassungen
des Täters, dem dann oft, nach so vielen Jahren nicht
immer einwandfrei das Gegenteil zu beweisen ist. Das
ist für alle Betroffenen ganz furchtbar und so komme
ich hier schon einmal wieder auf eine der Eingangsfrage
zu sprechen: "was bringt mir das Verfahren?" Es hat
euch auch dann, auch bei einem Freispruch viel gebracht!
Ihr seid aufgestanden. Habt euch gewehrt. Habt dem verletzten
Kind in euch eine Stimme gegeben, das Schweigen gebrochen,
habt euch selber und vor allem möglicherweise auch andere
Kinder, andere Menschen vor den Erfahrungen geschützt,
die euch euer Leben lang begleiten werden. Und ich denke
manch ein Richter hat bei manchen Freisprüchen auch
einen bitteren Nachgeschmack. Ich weiß, dass ihr das
dann sicher nicht als Trost empfinden könntet, könnte
ich sicher auch nicht, aber es bringt auch nichts, wenn
ich diesen Part auslasse oder schön rede, denn es kann
sein, dass es so kommt.
Wie
die Aussichten für euer Verfahren sind kann man nur
ganz konkret an eurem Fall besprechen und vermuten.
Dafür ist euer Anwalt da und ich denke er wird euch
auch nicht zur Anzeige raten, wenn es gänzlich aussichtslos
ist. Zudem ist die Tatsache, dass es zu einer Hauptverhandlung
gekommen ist auch schon ein -kleiner- Erfolg, denn das
heißt, dass man euch glaubt, dass man ihn der Taten
anklagt und verdächtigt, doch ist es oft halt schwer,
die Handlungen im nachhinein zweifelsfrei zu beweisen.
Kommt
es zur Verurteilung so kann es zu einer Geld, einer
Haft- oder einer Bewährungsstrafe, sowie zu weiteren
"Maßregeln der Besserung und Sicherung" kommen. Es kann
die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder
Sicherheitsverwahrung angeordnet werden. Wird die Strafe
zur Bewährung ausgesetzt heißt das zunächst, dass der
Täter nicht ins Gefängnis muss, es sei denn er begeht
weitere Straftaten. Grundsätzlich können nur Freiheitsstrafen
bis zu 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, höhere
Freiheitsstrafen muss der Täter absitzen. Eine Geldstrafe
heißt im Strafverfahren, dass der Täter eine gewisse
Summe, in festgelegten Raten zu zahlen hat und dieses
meist an irgendwelche sozialen Einrichtungen, wie zum
Beispiel an Beratungsstellen, den weißen Ring oder ähnliche
Hilfsorganisationen. Zu einer Geldstrafe die euch zur
Entschädigung dienen soll, also zu einer "Schadenersatzzahlung"
an euch führt, lest bitte weiter unter dem Punkt IV
Nr. 3.
Viele
Fragen sich bestimmt: "Was soll ich mit dem Geld?" "es
ist schmutzig, ich fühle mich damit so, als wenn ich
im nachhinein für das, was "er/sie" mit mir machte/n
bezahlt werde". So zum Beispiel meine Gedanken. Aber
so ist es nicht. Was ihr mit dem Geld macht bleibt euch
überlassen. Ihr könnt es nutzen um zum Beispiel Kosten
eurer Therapie zu begleichen. Wenn ihr es für euch nicht
annehmen könnt, könnt ihr damit etwas Gutes tun, es
spenden, Beratungsstellen unterstützen oder sonstiges.
Es ist keine Bezahlung! Es ist ein Versuch einer kleinen
Wiedergutmachung, und auch wenn das mit Geld nicht möglich
ist, so kann es aber vielleicht doch helfen, dass ihr
mit den Folgen der Taten besser zurecht kommt und euch
wirklich die, für euch richtige Hilfe holen könnt.
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