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"Öffentlichkeit"
sind alle Personen, die nicht unmittelbar an dem Prozess
beteiligt sind. Presse, Studenten, Freunde, Angehörige
und sonstige Zuhörer, können grundsätzlich einer Verhandlung
beiwohnen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist eine
Prozessmaxime. Aber - wie meistens- gibt es Ausnahmen.
Im
Bereich des Jugendstrafrechtes, also wenn die Täter
noch Kinder/Jugendliche oder Heranwachsende sind, die
unter das Jugendgerichtsverfassungsgesetz fallen, finden
die Verhandlungen grundsätzlich unter Ausschluss der
Öffentlichkeit statt. Ist das Opfer oder die vernommene
Person unter 16 Jahren kann und wird das Gericht die
Öffentlichkeit in der Regel vorrübergehend ausschließen.
Ist das Opfer älter als 16 Jahre kann der Anwalt den
vorübergehenden Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen,
wenn Fragen zu erwarten sind, die die Intimsphäre betreffen.
Diesem Antrag wird wohl in der Regel zugestimmt, das
Gericht ist dazu aber nicht verpflichtet.
Möchtet
ihr nicht, dass Personen, die ihr einfach in eurer Nähe
braucht rausgeschickt werden, kann und wird das Gericht
die Öffentlichkeit nicht gegen euren Willen ausschließen.
Der Haken daran ist nur, dass dann auch alle Anderen
der Verhandlung beiwohnen können. Auch die Verweisung
des Angeklagten aus dem Gerichtsaal während eurer Vernehmung
kann grundsätzlich beantragt werden. Solche Anträge
müssen jedoch gut begründet sein, da der Täter nicht
ohne weiteres seinen prozessualen Rechten beraubt werden
darf. Macht das Gericht hier einen Fehler, wird der
Täter in seinen prozessualen Rechten verletzt, liefert
es dem Angeklagten einen Grund zur Berufung oder Revision,
also das Recht auf eine neue Hauptverhandlung. Wenn
eure/r Therapeut/in oder Arzt bescheinigt, dass es bei
direkter Konfrontation eine Gefahr für eure psychische
und physische Gesundheit vorliegt, ist das sicher etwas,
was helfen kann.
Wenn
es nicht so sein sollte, wenn der Angeklagte eurer Vernehmung
beiwohnt, lasst euch von "IHM" nicht verunsichern. Ich
weiß, dass das leichter gesagt als umgesetzt ist. Wenn
es euch belastet, denkt euch eine Mauer zwischen euch
und dem Täter. Ich würde nicht versuchen seinen Blicken
zu trotzen, nicht versuchen ihm zu zeigen, dass ich
seinen Blicken nun standhalte, ihm heute gewachsen bin,
denn wenn ihr plötzlich merkt, dass irgendwas in euch
dieses -verständlicherweise- doch nicht ist, Angst bekommt,
überfordert ist oder wütend wird, dann ist das in diesem
Moment wenig hilfreich. Seht ihn nicht an. Versucht
es zumindest, konzentriert euch auf euch, auf die Fragen.
Denn wieder: Ihr seid wichtig, Schützt euch selber.
Sagen
wollte ich euch aber noch, dass es nicht zwingend dazu
kommen muss, dass ihr vor Gericht aussagen müsst. Ist
der Angeklagte geständig, bleibt euch das in der Regel
erspart. Das wünsch ich euch natürlich, vom ganzen Herzen..
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