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Bevor
ich im weiteren ausführlich auf die Fragen eingehe,
die sich für euch stellen können wenn ihr eine Anzeige
wegen Missbrauch und/oder Vergewaltigung erstattet,
möchte ich euch kurz erklären was sich genauer hinter
den Begriffen "Strafverfahren", "Zivilverfahren" und
"Verwaltungsverfahren" versteckt, denn ich wurde einige
Male gefragt, ob und wie sich diese überhaupt unterscheiden.
Im
Strafverfahren
soll geklärt werden, ob eine Person eine bestimmte,
gerichtlich strafbare Handlung begangen hat und ob und
wie sie dafür bestraft werden kann. Das Verfahren als
solches findet hier zwischen dem Staat und dem Täter
statt, ihr seid "nur" Zeuge
in einem solchen Verfahren, nicht "Kläger".
Es ist ein Verfahren in dem ihr den Staat durch eure
Anzeige darauf "aufmerksam" macht, dass eine Person
eine Straftat begangen hat; bzw. ihr dem Staat durch
eure Zeugenaussage helft, dem Täter die Straftat nachzuweisen.
Der Staat ist grundsätzlich zunächst einmal verpflichtet
-von Amts wegen- diesem Vorwurf nachzugehen und mit
den Ermittlungen zu beginnen. Dieses ist die Aufgabe
der Staatsanwaltschaft
und der Polizei, die verfahrenstechnisch als "verlängerter
Arm" der Staatsanwaltschaft ermittelt und tätig
wird und hierfür mit spezifischen Rechten ausgesattet
ist. Die Staatsanwaltschaft hat ein eigenes Interesse
an der Strafverfolgung und wird, wenn sie der Meinung
ist, dass die Beweise reichen, gegen den Angeschuldigten
Anklage erheben. Im Strafverfahren geht es also um
die Frage, ob der Täter der euch missbraucht oder vergewaltigt
hat, für diese Tat vom Staat bestraft werden kann oder
nicht und wie er zu bestrafen ist. Hier müsst ihr
Anzeige erstatten, wenn ihr ein solches Verfahren ins
Rollen bringen wollt, ansonsten ist hier die Staatsanwaltschaft
bei Anfangsverdacht von Amts wegen verpflichtet gegen
den Beschuldigten zu ermitteln. Letzteres bedeutet,
dass sie grundsätzlich auch dann ermitteln wird
und muss, wenn ihr selber keine Anzeige erstattet, sie
aber aus anderen Quellen, von der Tat erfährt.
Die Regeln für das Strafverfahren, die Frage, welche
Gerichte dabei zuständig sind und wie die Gerichte in
einem solchen vorzugehen haben, sind vor allem in der
Strafprozessordnung
(StPO) festgelegt. Für jugendliche Straftäter finden
sich Sonderbestimmungen im Jugendgerichtsgesetz.
In
einem Zivilverfahren
klagt nicht der Staat, sondern ihr selber. Das ist also
ein Verfahren zwischen euch und dem Täter. Hier geht
es um die Durchsetzung eurer "privaten" (privatrechtlichen)
Ansprüche. Das sind Ansprüche, die ihr gegen den Täter
habt, weil er euch in eurer Person und euch in eure
Rechte verletzt hat und bei dem der Richter darüber
entscheidet, ob und in welcher Höhe ein solcher Anspruch
besteht. Der Staat wird nicht wie im Strafverfahren
von Amts wegen oder durch eure Anzeige tätig, sondern
hat nur soweit Interesse an dem einzelnen Prozess, das
der Rechtsfrieden unter den Bürgern gewahrt wird. Im
Zivilverfahren geht es also -zum Beispiel- darum, ob
der Täter euch für die erlittenen Qualen Schadenersatz
oder Schmerzensgeld zahlen muss. Hier müsst ihr
Klage einreichen, um ein solches Verfahren ins Rollen
zu bringen. Es ist empfehlenswert mit dem Zivilverfahren
zu warten bis das Strafverfahren abgeschlossen ist und
die Schuld der Täter eindeutig feststeht. Eine Klage
auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz kann bis spätestens
drei
Jahre nach der Tat eingereicht werden. Wie das Strafverfahren
hat auch das Zivilverfahren ein Gesetz, das den ganzen
Verfahrensablauf bestimmt. Unter anderem regelt die
Zivilprozessordnung
wie privatrechtliche Ansprüche gerichtlich durchgesetzt
werden können.
Eine
dritte Möglichkeit ist das Verwaltungsverfahren.
Hier klagt ihr gegen den Staat, der durch seine Behörden
vertreten wird. Das klingt zunächst sonderbar, denn
der Staat an sich hat euch in diesem Falle im Grunde
nichts getan, verletzt hat euch der Täter. Der "Staat"
(Bund und Länder) kann und darf sich aber nicht nur
damit begnügen Gesetze zu erlassen und auszuführen,
die das rechtliche und menschliche Mit- und Untereinander
regeln sollen, sondern hat auch weitreichende Schutz-,
Führsorge-, Ordnungs- und Obhutspflichten gegenüber
seinen Bürgern, die den Bürgern damit auch das Recht
einräumen, diese einzufordern. Ein Beispiel für dieses
Verfahren sind die Ansprüche, die ihr möglicherweise
nach dem so genannten Opferentschädigungsgesetz
gegen den Staat habt. Der Staat, dessen Pflicht es ist
Straftaten zu verhindern, zu verfolgen und die Bürger
vor Straftätern zu schützen, versucht euch dadurch,
wenn er nicht verhindern konnte dass ihr trotzdem Opfer
einer bestimmten Straftat wurdet, für die erlittenen
Verletzungen zu entschädigen. Dieser Anspruch ist unabhängig
von dem Anspruch gegen den Täter. Im Verwaltungsverfahren
kann es also -zum Beispiel- darum gehen, dass euch der
Staat für die erlittenen Straftat eine Entschädigung
zahlt und euch dabei unterstützt mit den Folgen der
Tat besser klar zu kommen. Hier müsst ihr einen
entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen,
um das Verfahren ins Rollen zu bringen und wie auch
das Zivil- und das Strafverfahren hat das Verwaltungsverfahren
Gesetze über den Ablauf des Verfahrens.
In
den nachfolgenden Ausführungen findet ihr nun umfangreiche
Informationen über das, was für euch in einem
Straf- und/oder Zivilverfahren gegen den Täter und im
Verwaltungsverfahren gegen den Staat in Bezug auf die
Sexualstraftaten wichtig ist und ich hoffe es kann euch
Helfen, euch auf das, was euch vielleicht bevorsteht
vorzubereiten und euch Mut machen, euch zu wehren und
die Rechte die ihr habt auch einzufordern
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