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Nein!!! - Gemeinsam gegen Kindesmissbrauch
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Wie kommt es zu welchem Verfahren?  

Bevor ich im weiteren ausführlich auf die Fragen eingehe, die sich für euch stellen können wenn ihr eine Anzeige wegen Missbrauch und/oder Vergewaltigung erstattet, möchte ich euch kurz erklären was sich genauer hinter den Begriffen "Strafverfahren", "Zivilverfahren" und "Verwaltungsverfahren" versteckt, denn ich wurde einige Male gefragt, ob und wie sich diese überhaupt unterscheiden.

Im Strafverfahren soll geklärt werden, ob eine Person eine bestimmte, gerichtlich strafbare Handlung begangen hat und ob und wie sie dafür bestraft werden kann. Das Verfahren als solches findet hier zwischen dem Staat und dem Täter statt, ihr seid "nur" Zeuge in einem solchen Verfahren, nicht "Kläger". Es ist ein Verfahren in dem ihr den Staat durch eure Anzeige darauf "aufmerksam" macht, dass eine Person eine Straftat begangen hat; bzw. ihr dem Staat durch eure Zeugenaussage helft, dem Täter die Straftat nachzuweisen. Der Staat ist grundsätzlich zunächst einmal verpflichtet -von Amts wegen- diesem Vorwurf nachzugehen und mit den Ermittlungen zu beginnen. Dieses ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Polizei, die verfahrenstechnisch als "verlängerter Arm" der Staatsanwaltschaft ermittelt und tätig wird und hierfür mit spezifischen Rechten ausgesattet ist. Die Staatsanwaltschaft hat ein eigenes Interesse an der Strafverfolgung und wird, wenn sie der Meinung ist, dass die Beweise reichen, gegen den Angeschuldigten Anklage erheben. Im Strafverfahren geht es also um die Frage, ob der Täter der euch missbraucht oder vergewaltigt hat, für diese Tat vom Staat bestraft werden kann oder nicht und wie er zu bestrafen ist. Hier müsst ihr Anzeige erstatten, wenn ihr ein solches Verfahren ins Rollen bringen wollt, ansonsten ist hier die Staatsanwaltschaft bei Anfangsverdacht von Amts wegen verpflichtet gegen den Beschuldigten zu ermitteln. Letzteres bedeutet, dass sie grundsätzlich auch dann ermitteln wird und muss, wenn ihr selber keine Anzeige erstattet, sie aber aus anderen Quellen, von der Tat erfährt. Die Regeln für das Strafverfahren, die Frage, welche Gerichte dabei zuständig sind und wie die Gerichte in einem solchen vorzugehen haben, sind vor allem in der Strafprozessordnung (StPO) festgelegt. Für jugendliche Straftäter finden sich Sonderbestimmungen im Jugendgerichtsgesetz.

In einem Zivilverfahren klagt nicht der Staat, sondern ihr selber. Das ist also ein Verfahren zwischen euch und dem Täter. Hier geht es um die Durchsetzung eurer "privaten" (privatrechtlichen) Ansprüche. Das sind Ansprüche, die ihr gegen den Täter habt, weil er euch in eurer Person und euch in eure Rechte verletzt hat und bei dem der Richter darüber entscheidet, ob und in welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht. Der Staat wird nicht wie im Strafverfahren von Amts wegen oder durch eure Anzeige tätig, sondern hat nur soweit Interesse an dem einzelnen Prozess, das der Rechtsfrieden unter den Bürgern gewahrt wird. Im Zivilverfahren geht es also -zum Beispiel- darum, ob der Täter euch für die erlittenen Qualen Schadenersatz oder Schmerzensgeld zahlen muss. Hier müsst ihr Klage einreichen, um ein solches Verfahren ins Rollen zu bringen. Es ist empfehlenswert mit dem Zivilverfahren zu warten bis das Strafverfahren abgeschlossen ist und die Schuld der Täter eindeutig feststeht. Eine Klage auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz kann bis spätestens drei Jahre nach der Tat eingereicht werden. Wie das Strafverfahren hat auch das Zivilverfahren ein Gesetz, das den ganzen Verfahrensablauf bestimmt. Unter anderem regelt die Zivilprozessordnung wie privatrechtliche Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden können.

Eine dritte Möglichkeit ist das Verwaltungsverfahren. Hier klagt ihr gegen den Staat, der durch seine Behörden vertreten wird. Das klingt zunächst sonderbar, denn der Staat an sich hat euch in diesem Falle im Grunde nichts getan, verletzt hat euch der Täter. Der "Staat" (Bund und Länder) kann und darf sich aber nicht nur damit begnügen Gesetze zu erlassen und auszuführen, die das rechtliche und menschliche Mit- und Untereinander regeln sollen, sondern hat auch weitreichende Schutz-, Führsorge-, Ordnungs- und Obhutspflichten gegenüber seinen Bürgern, die den Bürgern damit auch das Recht einräumen, diese einzufordern. Ein Beispiel für dieses Verfahren sind die Ansprüche, die ihr möglicherweise nach dem so genannten Opferentschädigungsgesetz gegen den Staat habt. Der Staat, dessen Pflicht es ist Straftaten zu verhindern, zu verfolgen und die Bürger vor Straftätern zu schützen, versucht euch dadurch, wenn er nicht verhindern konnte dass ihr trotzdem Opfer einer bestimmten Straftat wurdet, für die erlittenen Verletzungen zu entschädigen. Dieser Anspruch ist unabhängig von dem Anspruch gegen den Täter. Im Verwaltungsverfahren kann es also -zum Beispiel- darum gehen, dass euch der Staat für die erlittenen Straftat eine Entschädigung zahlt und euch dabei unterstützt mit den Folgen der Tat besser klar zu kommen. Hier müsst ihr einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, um das Verfahren ins Rollen zu bringen und wie auch das Zivil- und das Strafverfahren hat das Verwaltungsverfahren Gesetze über den Ablauf des Verfahrens.

In den nachfolgenden Ausführungen findet ihr nun umfangreiche Informationen über das, was für euch in einem Straf- und/oder Zivilverfahren gegen den Täter und im Verwaltungsverfahren gegen den Staat in Bezug auf die Sexualstraftaten wichtig ist und ich hoffe es kann euch Helfen, euch auf das, was euch vielleicht bevorsteht vorzubereiten und euch Mut machen, euch zu wehren und die Rechte die ihr habt auch einzufordern