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Neben
der Möglichkeit, euren Täter anzuzeigen, damit seine
Tat bestraft wird, habt ihr unter bestimmten Voraussetzungen
einen Anspruch gegen den Täter auf Zahlung von Schadensersatz
und/oder Schmerzensgeld. Insoweit ist zwischen zwei
unterschiedlichen rechtlichen Aspekten - nämlich dem
Strafrecht und dem Zivilrecht - zu unterscheiden:
Hat
jemand eine Straftat begangen und wird der Polizei oder
bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen ihn erstattet,
wird der Täter in strafrechtlicher Hinsicht vor ein
Strafgericht gestellt. Ankläger ist in diesem Fall nicht
das Opfer (auch wenn das zunächst verwundern mag), sondern
der Staat, der durch die Staatsanwaltschaft vertreten
wird. Das Opfer ist dagegen grundsätzlich "nur" Zeuge
und hat bei Sexualstrafdelikten die Möglichkeit, als
Nebenkläger am Strafverfahren teilzunehmen. Im Strafrecht
geht es darum, den Täter für die Begehung einer verbotenen
Tat zu bestrafen. Wird der Täter mit einer Geldstrafe
bestraft, muss er diese nicht an das Opfer, sondern
an den Staat oder an eine gemeinnützige Einrichtung
zahlen.
Anders
ist die Rechtslage dagegen beim Zivilprozess. Hier geht
es nicht um eine Sanktion des Täters, sondern darum,
den Schaden "auszugleichen", der durch die Tat beim
Opfer verursacht wurde. Entstehen beispielsweise Kosten
für eine Therapie, die für die seelische Aufarbeitung
der Tat erforderlich ist, soll nicht das Opfer, sondern
der Täter für diesen finanziellen Schaden aufkommen
müssen. Entscheidet das Gericht, dass der Täter zur
Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld verpflichtet
ist, bekommt nicht irgendein Dritter das Geld, sondern
das Opfer selbst. Im Gegensatz zum Strafprozess ist
weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft für die
Einleitung eines Zivilprozesses zuständig. Kläger in
einem Zivilverfahren seid ihr selbst als Opfer, nicht
der Staat. Deshalb obliegt es grundsätzlich euch selbst,
Klage gegen den Täter zu erheben, wenn dieser nicht
freiwillig für euren finanziellen Schaden aufkommen
will (was vermutlich meistens der Fall sein wird).
Im
Zivilrecht wird zwischen zwei Arten von Schäden - den
materiellen und den immateriellen - unterschieden: Materielle
Schäden sind Vermögensschäden, also finanzielle Einbußen,
die durch die Tat entstanden sind. Darunter fallen etwa
die Kosten für eine ärztliche oder therapeutische Behandlung
oder auch Einkommensverluste, die euch entstehen, wenn
ihr durch die Tat erwerbsunfähig werdet. Der immaterielle
Schaden bezieht sich dagegen auf die körperlichen und/oder
seelischen Schmerzen, die euch durch die Tat entstanden
sind. Wir alle wissen, dass sich diese Schäden nicht
durch die Zahlung einer bestimmten Geldsumme "ausgleichen"
lassen. Die schlimmen Erlebnisse, die euch angetan wurden,
kann euch leider niemand wieder nehmen, kein Gericht
und kein Urteil dieser Welt. Trotzdem gewährt das Zivilrecht
bei der Verletzung u. a. des Körpers, der Gesundheit
oder der sexuellen Selbstbestimmung einen Anspruch auf
Schmerzensgeld, das wenigstens eine kleine Wiedergutmachung
für die erlittenen Schmerzen und Ängste sein soll. Beispiele
zur Höhe von Schmerzensgelsansprüchen findet
ihr hier.
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