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Prinzipiell
ist eure zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz oder
Schmerzensgeld nicht davon abhängig, dass ihr Anzeige
gegen den Täter erstattet oder er durch ein Strafgericht
verurteilt wird. Allerdings kann das Zivilgericht das
Zivilverfahren bis zur Erledigung des Strafverfahrens
aussetzen, wenn der Ausgang des Strafverfahrens für
die Entscheidung im Zivilverfahren von Bedeutung ist.
Das Zivilverfahren wird dann erst im Anschluss an die
Erledigung des Strafverfahrens fortgesetzt. Habt ihr
noch keine Anzeige erstattet und erhält das Zivilgericht
Hinweise, die den Verdacht auf eine Straftat begründen,
wird es diese Hinweise an die Staatsanwaltschaft weiterleiten,
die dann entscheidet, ob sie Anklage erhebt oder nicht.
Es
leuchtet ein, dass der Ausgang des Strafverfahrens die
Entscheidung im Zivilverfahren erheblich beeinflussen
kann. Es ist aber keineswegs so, dass ein Freispruch
des Angeklagten im Strafverfahren zwingend zu einer
Abweisung eurer Klage auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld
führt oder umgekehrt eurer Klage automatisch stattgegeben
wird, wenn der Täter im Strafverfahren verurteilt wurde.
Dazu sind die Voraussetzungen einer strafrechtlichen
Verurteilung und eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs
zu unterschiedlich, als dass ein derartiger zwingender
Zusammenhang hergestellt werden könnte.
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